Hilfe Eröffnungsbilanzkonto nicht ausgeglichen

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Hilfe Eröffnungsbilanzkonto nicht ausgeglichen, Saldenvortrag wie geht das? Umbuchen von Privatentnahmen und Privateinlagen
Hallo an alle,

ich bin seit heute neu hier im Forum und habe mir schon diverse Beiträge durchgelesen habe jedoch nichts passendes (für meine Lage) gefunden.

Ich fange mal an.:

Seit diesem Jahr im Juni mache ich unsere Buchhaltung selbständig da wir unseren Steuerberater erst einmal abgelegt haben.


Jetzt hat mich unser Finanzamt vorhin angerufen und sich wegen meiner Bilanz für 2010 "beschwert" :o
Folgendes:

Ich habe für diverse "Kontobeleihungen" und Einzahlungen die Konten Privatentnahme und Privateinlage benutz.
Wir haben jedoch eine UG und bei dieser Unternehmensform gibt es kein "privat" wurde mir erklärt und ich müsse die Beträge auf ein anderes Konto buchen.

Jetzt habe ich in einem eurer Forumsbeiträge gelesen, dass sie ein Konto namens "Forderungen gegenüber Geschäftsführer" anlegen würden.

Kann man das so machen und wie ist das dann mit der Verzinsung? Mein Steuerberater hatte damals gemeint das man einen Darlehensvertrag für solche Fälle abschließen muss (also mit der UG) und somit auch verzinsen muss.

Das andere Problem was ich noch habe ist:
Ich muss die Saldenvorträge noch für 2010 aus dem Jahr 2009 erfassen.

Muss ich quasi von allen bebuchten Konten im Jahr 2009 die Abschlusssalden in der Summen und Saldenliste erfassen?

Damals hat mein Steuerberater noch die Bilanz erstellt muss ich dann von dieser Bilanz ausgehen?

Denn mein Programm hat andere Zahlen da wir unser Unternehmen erst im Nov 2009 gegründet haben musste unser SB sämtliche Rechnungen die wir Privat bezahlt hatten mit in die Bilanz aufnehmen.

Und was in dieser Bilanz z.B. Aktiv ist muss ich dann auch in der Saldenliste in Aktiv eintragen?

Noch zur Info ich benutze Lexware Financial Office vielleicht hat das ja auch jemand.

Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben ich musste meinen Kopf auch erst nochmal ordnen  :denk:
Für eure Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar

Schöne Grüße und eine schöne Adventszeit
Sandra
Hallo Sandra86 Herzlich Willkommen in unserer Runde,

dein FA hat recht, es gibt in einer Kap-Gesellschaft kein Privatkonto. Falls es hier zu Einlagen bzw. Entnahmen kommt dann gibt es dafür Forderungs und Vbk.-Konten. Ebenfalls möglich wäre ein Gesellschafterverrechnungskonto anzulegen, allerdings für jeden Gesellschafter getrennt.

Falls ich Dir einen Rat geben darf, macht den Abschluss mit einem Stb. denn bei einer KAp-Gesellschaft ist das nicht so einfach.
Ebenfalls müssen mind. Beträge bei einer UG vom Gewinn im Betrieb bleiben. Entnahmen der Gesellschafter vorallem über den Gewinn hinaus müssen wie du schreibst verzinst werden bzw es entseht sogar ein Darlehen. Dann die Bewertung ob eine verdeckte Einlage oder Entnahme vorliegt ist für unerfahrene nicht klar zu sehen Es ist wirklich schwierig hierbei immer den Überblick zu behalten undauch die Steuergestalltung bei einer Kap-Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen.
Wenn ein Stb. den Abschluss erstellt, dann kann man in Ruhe die lfd. Buchhaltung selber machen und bei Fehlern wird der Stb. am Ende des Jahres diese wieder korrigieren. ;)


Dir auch eine schöne Adventszeit

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe mich gestern noch mit meinem ehemaigen Steuerberater in Verbindung gesetzt.

Die Privatkonten soll ich demnach so verbuchen:

3511 (Restlaufzeit bis zu einem Jahr )  an Privatentnahme

Privateinlagen an 3511 (Restlaufzeit bis zu einem Jahr )

Soweit so gut.

Ja, die Salden der Bilanz zum 31.12.2009 bitte als Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.2010 (mit Gegenkonto 9000) verbuchen. Die Salden auf der Aktiva buchen Sie im Soll auf das jeweilige Konto, die Salden der Passiva im Haben auf das jeweilige Konto.


Das war mir soweit klar. Nur weiß ich nicht wie ich das in Lexware buchen muss. Geht das auch über die Buchungsmaske (Ich dachte man muss das über die Summen-Salden Liste machen)

Das Jahresergebnis 2009 kommt dann aufs Gewinnvortragskonto.
Welches wäre?

ZUR BILANZ:
Unter was verbuche ich den nichtgedeckten Fehlbetrag?

Also ich muss mich hier echt outen. 1. Das ich mit Lexware soweit klar komme, dass ich die Buchungen sowie Lohn und Gehaltsbuchungen und abrechnungen machen kann nur bei so etwas wie Abschlussbuchungen wäre es mir lieber es sitzt jemand neben mir und sagt mir was ich drücken soll  :denk:

2. Ich habe mich gerade zum Buchhalter Fernstudium angemeldet. Ist auf jeden Fall sinnvoll
(Vorkenntnisse habe ich ja eigentlich nur denke ich mal das sich innerhalb von 6 Jahren einiges verändert hat. Ich hatte 2005 eine Lehre zur Industriekauffrau beendet und danach jedoch etwas anderes gearbeitet. Bin also völlig draußen und die Praxis am PC bekommt man ja sowieso nicht in der Schule gelehrt.)




Sonst ist die Bilanz völlig in Ordnung lt. Finanzamt

Schöne Grüße
Sandra
P.S ich würde das ganze liebendgerne zum Steuerberater geben nur habe ich jetzt keine 1000,00 € für soetwas übrig. Deshalb habe ich das auch selbst gemacht und um wieder "rein zu kommen" :idea:
So Leute,

jetzt kommen wir der Sache näher.

Ich habe die Bilanz bis auf einen Posten fertig eingebucht stimmt auch alles so weit.  :klatschen:
(Ja ich muss mich auch mal loben :.))

Ich muss noch den Posten Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag buch.
Ich habe zwar eben nochmal bei dem Steuerberater angerufen dem seine Assistentin hatte gerade Zeit und meinte aber das man diesen Posten nicht bucht.

Hä warum nicht? Weil genau dieser Betrag fehlt mir noch auf beiden Seiten zu meinem Glück. Also muss ich den ja auf irgendein Konto buchen oder?

LG
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