ich habe Ende 2016 eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gegründet.
Der Notartermin für die UG (haftungsbeschränkt) = Komplementärin fand am 08.12.2016 statt . Die UG nahm auch ihre Geschäftstätigkeit noch im Dezember 2016 auf. Da ist soweit alles klar.
Die KG allerdings hat zwar einen Gesellschaftsvertrag, der auf den 08.12.2016 datiert ist (und in dem steht, dass die Gesellschaft am 08.12.16 beginnt), allerdings wurde sie erst nachweislich am 21.12.2016 ins HRA eingetragen. Die erste Kontobewegung (=Einzahlung der Einlagen) fand allerdings erst am 02.01.2017 statt, obgleich das Komplementärkapital bereits am 30.12.2016 valutamäßig bei der UG belastet wurde. Es gibt zwar eine Rechnung seitens des Notariats vom 10.12.2016 für die Gründungskosten, allerdings wurde diese erst im Januar beglichen.
So wie ich das sehe, müsste nun eine Eröffnungsbilanz per 08.12.2016 gefertigt werden mit folgenden Positionen:
Aktiva:
- Ausstehende Einlage auf das Komplementärkapital, eingefordert # 0060 (SKR 04), Summe X
- Ausstehende Einlage auf das Kommanditkapital, eingefordert # 0080 (SKR 04), Summe Y
Passiva:
- Gezeichnetes Kapital #02900 (Gesamtsumme X+Y)
KORREKT?
Anschließend würde ich auf der AKTIVA
- den VST-Anteil der Notariats-Rechnung als Umsatzsteuerforderung lfd. Jahr (#01421) ausweisen
Auf der PASSIVA
- die eingegangene (aber zum 31.12.16 noch nicht beglichene) Rechnung des Notariats als sonstige Verbindlichkeit (#0351) ausweisen.
Wie seht ihr das?
Wohlgemerkt: Es floss bis 31.12.2016 noch kein Geld, obgleich die Komplementärin (= UG) an die KG das Komplementärkapital auf den Weggebracht hat, allerdings befand sich dieses am 31.12.2016 auf dem Bankweg und war noch nicht auf dem Konto der KG.
Danke für eure zeitnahe fachmännische Einschätzung!