ich arbeite in einem Autohaus und wir müssen für Leasingrückläufer eine Rückstellung für die Händlerbeteiligung (z.B. 1.000 €) bilden, die uns nach drei Jahren belastet wird. Im gleichen Zug haben wir eine Sondervereinbarung mit dem Leasingunternehmen, dass wir am Ende der Laufzeit einen vereinbarten Betrag als Gutschrift (z.B. 400 €) erstattet bekommen. Von der Leasinggesellschaft erhalten wir eine Aufstellung in der lediglich die volle Händlerbeteiligung (1.000 €) als Basis für die Bildung der Rückstellung gilt. Die zukünftige Gutschrift ist nicht in der Übersicht berücksichtigt. Das Fahrzeuggeschäft wurde im Jahr 2016 abgewickelt. Hier sollte die Rückstellung sowie die "Reduzierung der Händlerbeteiligung" in Form von einer Gutschrift (Erlös) dargestellt werden, also die 600 € als Belastung.
Mir fällt hierzu das Realisationsprinzip ein, welches hier für eine Bilanzierung des zukünftigen Erlöses problematisch werden könnte.
Mir ist aktuell nicht klar wie ich die Buchung der zukünftigen Gutschrift darstellen soll. Ist es eine sonstige Forderung?
Danke für eure Hilfe!