RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.
Einzelfirma, gerade angfangen, hat auf dem KFZ-Konto (Benzin) ca. 2500 € stehen. Jetzt gibt es aber ein Fahrtenbuch, das sagt, es sind ca. 11.000 € an Geschäftsfahrten zusammengekommen. Wie muss ich denn nun was buchen?
Kann ich entweder die 45er Konten buchen oder anteilig beides berücksichtigen? Auto ist Privatfahrzeug. Wenn ich Fahrtebuch berücksichtige mit 30 cent den Kilometer hat die Firma einen Verlust. Geht das überhaupt beim FA durch?????
vorteilhafter ist natürlich nach Fahrtenbuch zu buchen. Dann musst Du jedoch die Belege für benzin wieder ausbuchen, da diese dann privat sind. Beides in den Aufwand nehmen geht nicht.
Die Frage nach dem verlust ist wirklich gut. Bei dauerhaften Verlusten würde das FA in jedem Fall sagen, dass es um Liebhaberei geht, d.h. die Firma würde nicht mehr als Unternehmen anerkannt werden udn wäre dann privates Hobby.
dies bestätigt meine persönliche meinung und so mache ich das jeztt auch. Weitere Frage wäre natürlich, würdest Du dann jit 30 cent buchen odr kann man bspw. auch 20 oder 10 cent pro km rechnen? Dann könnte ich da ssozusagen auf 0 buchen.
warum das Ergebnis auf Null bringen. Der Verlustvortrag wäre doch noch nützlich für folgende Geschäftsjahr, die evtl. mit einem Plus abscheiden. Evtl. ist auch einen Verrechnung mit andren einkünften möglich.
ich hätte da auch eine Frage zur Nutzung von Kfz. Und zwar läuft das Auto auf eine GmbH, d.h. alle Kosten werden sowieso schon über die Frima abgerechnet. Jetzt wird das Auto auch teilweise privat genutzt. D.h. es wird bei der monatlischen Lohnabrechnung z.B. ein Batrag von 100 Euro zum Brutto Lohn dazuaddiert und dann wieder abgezogen.
Wie, besser gesagt wieviel, bucht man das auf das Konto Sachbezüge (SKR04 4945). Die Umsatzsteuer muss ja auch noch irgendwie weg. Ich weiss, dass der Wert der beim Lohn hinzugerechnet wird aus dem Bruttoanschaffungspreis folgt, aber da steige ich nicht ganz durch.
Könnte mir dazu jemand von Euch bitte helfen, Buchhaltung ist irgendwie eine unendliche Geschichte, vor allem, wenn sich ein Gesetz mal wieder geändert hat.
bei der 1% Regelung sofern der UN Ust-Pflichtig ist sind 20% Ust-frei.
Beispiel:
1% ...............................100 Euro abzgl. 20%......................20 Euro ------------------------------------------------- Ust-Pflichtig ....................80 Euro
Ust v. 80 Euro 15,20 Euro
Da ich mich mit den Konten des SKR 04 nicht auskenne kann ich dir nur die Kontennamen geben.
80,00 Euro = Verwend. von Gegenst. f. Zwecke außerh. d. UN o. Ust (KFZ Nutung) 20,00 Euro = Verwend. von Gegenst. f. Zwecke außerh. d. UN 19% Ust. (KFZ Nutung) 15,20 Euro = Umsatzsteuer 19%
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
vielen Dank für die schnelle Antwort. D.h. die Umsatzsteuer steigt um 15,20. Und das Gehaltskonto steigt um insgsamt 100,00 Euro, mit 80,00 Euro (19% Umsatzsteuer) und 20,00 Euro (Umsatzsteuer nicht fällig). Der Anstieg des Gehaltskonto wird sozusagen durch den Anstieg bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, den Sachbezüge, ausgeglichen. Irgendwie schwer zu durchblicken.
Wie lang werden die 1% eigentlich angesetzt? Ist das die ganze Nutzungsdauer 1% vom Bruttoanschaffungspreis, auch wenn das Auto längst abgeschrieben ist?
der Eigenverbrauch ist jedoch gekappt auf max. die Kosten, die für das Fahrzeug gebucht wurden.
Beispiel:
Fahrzeug (30.000 Listenpreis) ist abgeschrieben, hat jedoch sonstige Kosten (Benzin, Reparaturen etc.) in Höhe von 2.000 EUR im Jahr. Nach 1% Regelung würden sich z.B. 3.000 EUR Eigenverbrauch ergeben. Dann sind nur 2.000 EUR als Eigenverbrauch zu buchen.
Interessant wäre hier jedoch die Frage, ob es möglich ist das Fahrzeug dann aus der Buchführung eines EÜ-Rechners zu nehmen, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden müssen (Voraussetzung wäre, dass das Fahrzeug weiterhin betrieblich genutzt wird).
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