Guten Abend zusammen,
ich stehe gerade vor folgender Herausforderung.
Das bisherige Accounting-Team hat für ausstehende Rechnungen im R&D-Bereich eine Rückstellung gebildet, die sich in ihrer Höhe nach dem Leistungserbringungsstand der jeweiligen Bestellung richtet.
Zum Beispiel wird der Anarbeitungsstand einer eingekauften Ingenieursdienstleistung eingeschätzt, z.B. 60%. Der Rückstellungsbetrag für diese eine Bestellung entspricht somit 60% vom Rechnungsbetrag.
Dieser Weg der Rückstellungsberechnung für ausstehende Rechnungen wurde seit Jahren praktiziert. Nun stelle ich mir die Frage, ist diese prozentuale Berücksichtigung der Leistungserbringung korrekt?
Gibt es bei euch ähnliche Erfahrungen oder hat jemand eine Idee, auf welcher rechtlichen Basis dies fußen könnte?
Danke euch und viele Grüße
Justus
ich stehe gerade vor folgender Herausforderung.
Das bisherige Accounting-Team hat für ausstehende Rechnungen im R&D-Bereich eine Rückstellung gebildet, die sich in ihrer Höhe nach dem Leistungserbringungsstand der jeweiligen Bestellung richtet.
Zum Beispiel wird der Anarbeitungsstand einer eingekauften Ingenieursdienstleistung eingeschätzt, z.B. 60%. Der Rückstellungsbetrag für diese eine Bestellung entspricht somit 60% vom Rechnungsbetrag.
Dieser Weg der Rückstellungsberechnung für ausstehende Rechnungen wurde seit Jahren praktiziert. Nun stelle ich mir die Frage, ist diese prozentuale Berücksichtigung der Leistungserbringung korrekt?
Gibt es bei euch ähnliche Erfahrungen oder hat jemand eine Idee, auf welcher rechtlichen Basis dies fußen könnte?
Danke euch und viele Grüße
Justus