ich habe Ende 2015 eine Übergangsgewinnermittlung erstellt. Soweit sogut - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 ist beim Finanzamt abgegeben.
Jetzt ist es so, dass mir bei Erstellung der Bilanz 2016 aufgefallen ist, dass ich vergessen habe, die USt für November und Dezember 2016 in der Übergangsgewinnermittlung zu berücksichtigen, somit passt mir jetzt das Konto Verbindlichkeiten Betriebssteuern/Abgaben nicht. Was mache ich hier am besten?
Muss ich eine neue Eröffnungsbilanz abgeben ... ? Oder kann ich das irgendwie alles im Jahr 2016 verpacken - würde ja eine riesen Rattenschwanz nach sich ziehen, weil mein Übergangsgewinn anders wäre, somit die ESt zu ändern ...
Und dann kommen wir direkt zum nächsten Problem. In 2016 hat eine Betriebsprüfung stattgefunden mit einer geringen Nachzahlung an USt für die früheren Jahre. Was mache ich denn damit, irgendwie muss ich das ja in die Kosten bekommen.
Danke und LG