Hallo liebes Forum,
wir haben seit letztem Jahr ein Tochterunternehmen gegründet mit einem Stammkapital von 25.000€ ohne weitere Sachanlagen. Das Stammkapital wurde zu 100% von der Muttergesellschaft übernommen. Somit wurden Anteilen an verbundenen Unternehmen von 25.000€ verbucht. Zum Jahresabschluss konnte die Tochtergesellschaft ein Eigenkapital von knapp 75.000€ aufweisen. Nun stellt sich die Frage, wie dies in der Muttergesellschaft verbucht wird. Muss es überhaupt verbucht werden? Da das Vermögen der Tochtergesellschaft gestiegen ist, ist auch das Anlagevermögen der Muttergesellschaft gestiegen, oder etwa nicht? Wie würde hierfür der Buchungssatz nach SKR03 lauten?
Ich würde mich sehr über etwas Hilfe freuen.
LG,
wir haben seit letztem Jahr ein Tochterunternehmen gegründet mit einem Stammkapital von 25.000€ ohne weitere Sachanlagen. Das Stammkapital wurde zu 100% von der Muttergesellschaft übernommen. Somit wurden Anteilen an verbundenen Unternehmen von 25.000€ verbucht. Zum Jahresabschluss konnte die Tochtergesellschaft ein Eigenkapital von knapp 75.000€ aufweisen. Nun stellt sich die Frage, wie dies in der Muttergesellschaft verbucht wird. Muss es überhaupt verbucht werden? Da das Vermögen der Tochtergesellschaft gestiegen ist, ist auch das Anlagevermögen der Muttergesellschaft gestiegen, oder etwa nicht? Wie würde hierfür der Buchungssatz nach SKR03 lauten?
Ich würde mich sehr über etwas Hilfe freuen.
LG,