Keine allg. regeln zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten im Ifrs-Framework????
Das IfRs-Framework ist nicht ins europäische/deutsche Recht umgesetzt worden, ist insoweit nicht anzuwenden.
Die Bilanzierung von Verpflichtungen wird sehr wohl allgemein beschrieben, nämlich in IAS 37;es gibt zwei Gruppen: Rückstellungen und abgegrenzte Schulden, auch die Bewertung wird dort definiert. Zusätzlich werden (auch) allgemein in IAS 39 Verbindlichkeiten in IAS 39 beschrieben (inkl. Bewertung, bewertungsoptionen und Abgänge von Verbindlichkeiten)
Das IfRs-Framework ist nicht ins europäische/deutsche Recht umgesetzt worden, ist insoweit nicht anzuwenden.
Die Bilanzierung von Verpflichtungen wird sehr wohl allgemein beschrieben, nämlich in IAS 37;es gibt zwei Gruppen: Rückstellungen und abgegrenzte Schulden, auch die Bewertung wird dort definiert. Zusätzlich werden (auch) allgemein in IAS 39 Verbindlichkeiten in IAS 39 beschrieben (inkl. Bewertung, bewertungsoptionen und Abgänge von Verbindlichkeiten)