Hallo und vielen Dank für diesen aufschlußreichen Artikel.
Für mich als Freiberufler mit wenig gefahrenen Privatkilometern (unter 50%) ist deshalb nur der letzte Absatz interessant.
Ich zitiere:
.....Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden. ...
Ist auch hier noch ein Fahrtenbuch erforderlich als präziser Nachweis?
Und ergänzende Frage hierzu: Wie werden hier die Fahrten von Wohnung zum Büro gehandhabt? Sind das auch noch Betriebsfahrten wie in der "Klassifizierung der Fahrten" im vorigen Abschnitt ?
Da das Fahrzeug im Betriebsvermögen noch mit 1€ aktiviert ist, muß es vorher erst noch ins Privatvermögen übernommen werden?
:denk:
Für mich als Freiberufler mit wenig gefahrenen Privatkilometern (unter 50%) ist deshalb nur der letzte Absatz interessant.
Ich zitiere:
.....Als Alternative dazu können die Kosten mit einer Pauschale von 0,30 € je Kilometer, der betrieblich entstanden ist, als Aufwand verbucht werden. ...
Ist auch hier noch ein Fahrtenbuch erforderlich als präziser Nachweis?
Und ergänzende Frage hierzu: Wie werden hier die Fahrten von Wohnung zum Büro gehandhabt? Sind das auch noch Betriebsfahrten wie in der "Klassifizierung der Fahrten" im vorigen Abschnitt ?
Da das Fahrzeug im Betriebsvermögen noch mit 1€ aktiviert ist, muß es vorher erst noch ins Privatvermögen übernommen werden?
:denk: