Da frage ich mich doch langsam wirklick, wo das noch hinführen soll. Nach diesem Urteil ist ja dann auch jeder Sprinter mit einer Zuladung von 1-1,5 to bei einem zGG von 3,5 to und 164 PS, die ja auch locker 170 km/h schaffen ein Pkw!!??
Noch unverständlicher wird es für mich als Betroffenen, dass ein 1,5-Kabiner 2013-2014 (zGG 3200 kg, Zuladung 1200kg) vom Finanzamt Landsberg am Lech (später Hauptzollamt Augsburg) anstandslos nach Gewicht besteuert wurde, ein im Jahr 2014 Neu-Angeschaffter Navara 1,5-Kabiner (Euro5, zGG 3470 kg, Zuladung 1405 kg (40,5%!!)) im Landkreis Hassfurt nach Gewicht besteuert wurde und nach Ummeldung in den Landkreis Landsberg am Lech von o.g. Hauptzollamt Augsburg plötzlich als Pkw besteuert wird!!??
Wo bitte bleibt hier die Rechtssicherheit für den Bürger??? Das ist doch inzwischen reine Willkür in diesem Land!
Noch unverständlicher wird es für mich als Betroffenen, dass ein 1,5-Kabiner 2013-2014 (zGG 3200 kg, Zuladung 1200kg) vom Finanzamt Landsberg am Lech (später Hauptzollamt Augsburg) anstandslos nach Gewicht besteuert wurde, ein im Jahr 2014 Neu-Angeschaffter Navara 1,5-Kabiner (Euro5, zGG 3470 kg, Zuladung 1405 kg (40,5%!!)) im Landkreis Hassfurt nach Gewicht besteuert wurde und nach Ummeldung in den Landkreis Landsberg am Lech von o.g. Hauptzollamt Augsburg plötzlich als Pkw besteuert wird!!??
Wo bitte bleibt hier die Rechtssicherheit für den Bürger??? Das ist doch inzwischen reine Willkür in diesem Land!