Ich muss eine Aufgabe lösen und bin mir etwas unsicher ob ich da richtige liege
Aufgabe: A, wohnhaft in Mainz, ist AN in einem Kaufhaus in Frankfurt. wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem AG eine Blumenvase geschenkt. Der AG hat die Vase für 50 € eingekauft und wollte sie für 80 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligten oder geschenkten Waren von dem AG erhalten.
Ist die Blumenvase zu versteuern und wenn ja mit welchem Wert?
Meine evlt. Antwort: Ich würde sagen, das ist eine Sachzuwendung und muss in voller Höhe von 75 € versteuert werden, da schon der WErt dere Vase (50€) schon den Wert von 44 € übersteigt. A müsste den Betrag von 75 € aufwenden, wenn sie die Vase kaufen würde.
Liege ich da richtig kann mir da vielleicht jemand helfen das wäre echt lieb von euch