Lohnbuchhaltung

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Lohnbuchhaltung, Lesen einer Gewinnermittlung
Hallo, ich brauche mal Eure Hilfe.
Ich habe vom Steuerberater eine Gewinnermittlung zugesandt bekommen.
In dieser sind auch die Kosten von Mitarbeitern enthalten. Was ich nicht verstehe ist, dass unter der Position Personalaufwendungen auch das Konto Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt angesprochen wurde. Ich denke Verbindlichkeiten gibt es bei einer Gewinnermittlung nicht?

Ebenfalls hat er eine Pauschale für Privatentnahmen von Waren 7% und 19% angesetzt, da es eine Lounge-Bar ist. Kennt ihr diesen sachbezugswert?

Gruß Barbara
Hallo,

ja theoretisch würde eine Exceltabelle reichen, aber der Steuerberater verwendet DATEV und "bucht" sozusagen auch die EÜR in einer abgespeckten Version. Es ist ja nicht verboten mehr zu machen, bzw es ordentlicher zu machen. Zumindest habe ich nicht gesehen bei uns , das jemand nur eine Exceltabelle gemacht hätte, es lief alles über Datev.

Es ist richtig das z.B. GAststätten, oder auch Frühstückspensionen Sachbezugswerte haben. ICh würde sagen, sobald es was "essbares" gibt im Verkauf, wird das Finanzamt Sachbezugswerte sehen wollen für die Eigentümer, oft auch für die Kinder usw.

siehe auch das Schreiben
http://www.steuertipps.de/downloads/article/s-265963/1/CS_Sachentnahmen_Pauschbetraege_2015.pdf?link=http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/pauschbetraege-fuer-sachentnahmen

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

vielen Dank für die rasche Antwort. Aber hat der Steuerberater hier nicht Lohn aufwendungen eingebucht die ins nächste Jahr gehören? Ich denke Gewinnermittlung ist Zu-/Abflussprinzip?

Kannst du mir auch noch bei der Umsatzsteuer helfen? Wie werden uST-Zahlungen erfasst, die erst im nächsten Jahr bezahlt wurden? Bzw. dann auch die Erstattung von Vorjahr? In der jahreserklärung gebe ich doch das soll an, unabhängig von der Zahlung, oder?
Gruß
Hallo Barbara,

die Beschreibung "Gewinnermittlung" ist etwas zu pauschal. Auch der Bilanzierer kennt eine Gewinnermittlung, die "Gewinn- und Verlustrechnung". Das Pendant des Nicht-Bilanzierers ist die "Einnahme-Überschuss-Rechnung", kurz EÜR. Beides kann man als Gewinnermittlung bezeichnen, denn mit beiden Rechenwerken wird ein Gewinn ermittelt.

"Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" können in der Gewinnermittlung enthalten sein, wenn der Unternehmer Bilanzierer ist. Die Information, ob der Unternehmer bilanziert oder nicht, fehlt bisher.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: gustav - 25.07.2015 18:25:22
Hallo Barbara,

mit dem Zu- Abflussprinzip hast du soweit recht, aber es gibt das 10 Tage Prinzip am Jahresende und darunter fallen dann auch die Löhne und somit im Normalfall auch die UST-VA.

Deshalb gehören auch die z.b. auch die am 05.01. gezahlten  Gehälter mit rein

schau bitte auch noch hier, einmal durchlesen

http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/einnahmen-ueberschuss-rechnung/zehn-tage-regel-nutzen-und-betriebsausgaben-ein-jahr-vorziehen

und auch EStH 11 und EStG §11 (1)
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2010/hin11.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik, hallo Gustav.
Ihr habt mir im Juli schon mal geholfen einen Sachverhalt zu verstehen.

Ich bin aber damals darüber hinweg gekommen und beschäftige mich erneut mit dem Thema.
Es geht darum, dass in der Gewinnermittlung nach § 4(3), EÜR, vom Steuerberater auch die Verbindlichkeitskonten Lohn und Gehalt, enthalten sind.
Ist das üblich, um so eine Lohnbuchhaltung in die Gewinnermittlung zu integrieren? Ich würde es eigentlich auch soweit verstehen, das durch diese Konten Ausgaben wieder eliminiert werden, da diese anscheinend noch nicht bezahlt worden. Ich habe so etwas aber noch nie gesehen.

Ihr etwa?
Wäre toll, wenn ich noch mal von Euch hören würde.

Gruß

Barbara
Morsche,

der Ausweis der Verbindlichkeiten hat folgenden Grund: der Steuerberater importiert die Löhne aus seiner Lohnsoftware. Dabei werden automatisch die Verbindlichkeitenkonten angesprochen, d.h. es wird automatisch Lohnaufwand / Lohnverbindlichkeit gebucht. Das Verrechnungskonto lasse ich jetzt mal weg. Da die EÜR ja nur bezahlten Löhne ausweisen darf, werden dann am Jahresende bzw. in der BWA die offenen Lohnverbindlichkeiten wieder vom Lohnaufwand abgezogen.

Das sieht zwar komisch aus, ist aber völlig korrekt. Und spart dem armen Steuerberater viel Zeit.

Ich persönlich finde das auch informativ, da auch der EÜ Rechner immer seine Lohnkonten abstimmen sollte.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo Messerblock,

eine absolut grandiose Bearbeitung meiner Frage! :klatschen:
Jetzt ist alles Sonnenklar.
Vielen vielen Dank :wink1:

Gruß

Barbara
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