Wesen und Zweck der Urlaubsrückstellung

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Antworten
Wesen und Zweck der Urlaubsrückstellung, Warum Urlaubsrückstellung wenn kein Urlaubsgeld gezahlt wird?
Hallo,

bei einer Firma werden Urlaubsrückstellungen für ausstehende Urlaubstage gebucht.

Das Wesen dieser Rückstellungen habe ich noch nicht voll verstanden. Wenn im Falle eines Urlaubs Urlaubsgeld gezahlt wird, welches auch erst dann anfällt wenn dieser Urlaub genommen wird und deshalb zurückgestellt werden muss, verstehe ich das.

Warum aber mache ich Urlaubsrückstellungen wenn ich dem Arbeitnehmer 12 Monate lang jeden Monat das gleiche Gehalt auszahle, unabhängig davon, wann welcher Urlaub genommen wird? Ich verstehe einfach den Sinn nicht. Der Aufwand bleibt doch der gleiche weil = Jahresbruttolohn egal wieviel Urlaub.

Ich gehe davon aus, dass hier ein Denkfehler meinerseits vorliegt und ich freue mich sehr über erleuchtende Kommentare.

Besten Dank
CO-Kollege
Moin,

die Urlaubsrückstellung dient als Aufwandsrückstellung der richtigen Periodenabgrenzung. Bsp.: ein Mitarbeiter hat im Jahr 30 Urlaubstage und nimmt davon 10 mit in das neue Jahr. Verfällt dieser nicht, könnte er sich den Urlaub ausbezahlen lassen. Dieser Aufwand muss in das alte Jahr, da der Urlaubsanspruch ja auch aus dem alten Jahr kommt. Genauso falls der Urlaub genommen wird, die darauf entfallenden Personalkosten sind auch im alten Jahr verursacht.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo Messerblock,

vielen Dank für deine Antwort.

Was mich an deiner Antwort besonders interessiert ist die Aussage der möglichen Auszahlung von Urlaubsansprüchen. Ist das gesetzlich verankert oder ein theoretisches Konstrukt bzw. Kulanz des Arbeitgebers.

Zum Beispiel hat der Arbeitnehmer 30 Tage Urlaub im Jahr sowie 12 Monatsgehälter. Kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld extra. Würde das dann bedeuten, dass in der Theorie für diesen Arbeitnehmer 13 Monatsgehälter gebucht werden müssten, wenn kein Urlaub genommen werden würde?

Mich verwirrt eben dieser Umstand, dass ich glaub(te), dass egal ob der Arbeitnehmer nun seinen Urlaub nimmt oder nicht, für den Arbeitgeber in jedem Fall die 12 Monatsgehälter Aufwand anfallen. Diese Auszahlung von Urlaubsansprüchen ist anscheinend der Knackpunkt meiner Frage.

Gruß aus Berlin
Hallo, vielleicht ist deine Frage schon geklärt, aber ich wollte trotzdem noch meinen Senf dazugeben:

Die Urlaubsrückstellung ist im HGB geregelt.
Mach dir einfach klar, dass du als AN den Anspruch auf bezahlten Urlaub hast. Nimmst du diesen nicht, muss vom AG dein Anspruch auf Zahlung deiner freien Tage bilanziert werden.
Hallo und danke für die Antwort.

Mir hat folgender Gedankenanstoss gefehlt:

Die Höhe der Rückstellung hängt letztlich davon ab, ob der Arbeitnehmer den gesamten aus dem Vorjahr verbliebenen Urlaub in Anspruch nimmt, er sich diesen auszahlen lässt oder wegen Beendigung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsabgeltung zu zahlen ist (§§ 7 Abs. 4 BUrlG, § 11 BUrlG).

Die theoretische Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den verbleibenden Urlaubsanspruch auszahlen muss.

Das würde also bedeuten, dass wenn theoretisch 12 Monatsgehälter gezahlt wurden und der Arbeitgeber die Auszahlung des Resturlaubs vornehmen muss, Zahlungen über die 12 Monatsgehälter hinaus anfallen könnten!?
Ja klar, wenn du dir deinen Urlaub ausbezahlen lässt, kommt das oben aufs Jahresbrutto drauf. Du hast dann ja auch mehr gearbeitet. Ihr Angestellten wisst ja gar nicht, wie gut ihrs habt ;))
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber Arbeitsleistung von ca. 220 Tagen lt. Kalender abzüglich ca.. 30 Urlaubstagen mal ca. 8 Stunden (je nach Arbeitsvertrag und Tarif). Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht vollständig genommen hat, hat er seine geschuldete Arbeitsleistung für das Jahr also übererfüllt.

Der Arbeitgeber ist also gegenüber dem Arbeitnehmer in der Pflicht, die daraus entstandene Schuld in der kommenden Periode entweder durch Geld oder geforderte Minderleistung (=Urlaub) auszugleichen - hieraus entsteht eine Verbindlichkeit.  Und um Verbindlichkeiten periodengerecht darzustellen haben wir das Instrument der Rückstellung.

VG

Rabenstein
@Messerblock
Danke für deine Antwort und doch, manche von uns wissen es ;-)

@Rabenstein
Vielen Dank für deine Antwort. Deine Antwort hat es nochmal "perfekt" zusammengefasst.

Für mich ist das Thema endlich mal geklärt und verstanden.

Besten Dank an alle!
Bearbeitet: CO-Kollege - 14.01.2016 17:51:45
Seiten: 1
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