RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.
ich befasse mich derzeit mit Fahrtenbüchern, die digital erfasst werden.
Nun lese ich häufiger, dass Fahrtenbücher manipulationssicher sein müssen.
Am Ende kann der User das Fahrtenbuch ja ausdrucken und unterschreiben, sieht also nicht anders aus, als ein manuell geführtes Buch.
Soweit die Theorie.
Wie sieht da erfahrungsgemäß die Praxis aus?
Muss das Fahrtenbuch, z. B. als CSV, PDF, etc. digital signiert sein? Reicht eine Internetseite, auf welcher das FA eine Prüfziffer in einem Fahrtenbuch eingeben kann, die Internetseite gibt dann Daten aus, die wiederrum nur im Fahrtenbuch stehen? Muss eine solche Software TÜV zertifiziert sein oder sonstige Prüfstellen durchlaufen?
Gibt es hier Erfahrungen, wie in solchen Fällen vorgegangen wird?
einfach ausdrucken und unterzeichnen wird hier grds. nicht reichen können. Grundsätzlich vermutet die Finanzverwaltung, dass mit "einfachen Möglichkeiten" nachträglich eine Manipulation des Fahrtenbuches erfolgen könnte.
Ich wäre hier sehr vorsichtig und würde tatsächlich nur "zertifizierte" Systeme nutzen. Ob der TÜV hier Prüfungen vornimmt, kann ich mir kaum vorstellen. Ich vermute vielmehr, dass hier Testate von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dienlicher wären.
Viel Erfolg bei der Suche! Vielleicht kannst Du ja mal mitteilen, auf welches Produkt Deine Entscheidung gefallen ist.
Nachteil aller Geräte: Ihre Programme berechnen Privat- und Geschäftsanteil, Reiseziel und -zweck müssen am PC nachgetragen werden. Ein Zeitvorteil gegenüber der Buchführung auf Papier bleibt nicht. Ich denke das die Hightech-Fahrtenbücher nicht sehr sinnvoll sind. Schließlich kosten sie viel Geld. Unter dem Strich bleibt nur eine Spielerei, die unter Umständen die Batterie leer saugt, wie dies bei uns passierte.
ich muss diesen Thread nun doch noch einma "herauskramen", das Ganze Thema hat jetzt eine ganze Weile auf Eis gelegen, wird aber nun doch wieder interessant.
Kurz zum Hintergrund: Unter yourGPS.de betreibe ich eine Plattform zur Ortung von Fahrzeugen und Personen mit Hilfe von GPS Ortungsgeräten. Das Ganze soll nun um die Funktionalität eines elektronischen Fahrtenbuches erweitert werden.
Technisch stelle ich mir das Ganze nun so vor, hierzu ein kurzes Vorwort zu den verwendeten Ortungsgeräten.
Die meisten Geräte erkennen, ob eine externe Spannungsversorgung angeschlossen ist - aber nicht, ob Zündung an oder aus. Hier gibt es jedoch ein Gerät, welches auch den Zündimpuls erkennt.
Hierzu folgender Ablauf:
Fahrer setzt sich in Fahrzeug, schaltet die Zündung ein, Gerät überträgt zwar permanent Daten, aber im Ortungssystem, welches das Fahrtenbuch führen wird, wird durch Erkennung des Status "Zündung an" die Fahrt aktiviert. Fahrer fährt zum Kunden, parkt das Fahrzeug, schaltet Fahrzeug aus, Gerät erkennt "Zündung aus" meldet Status an Fahrtenbuch. Fahrt beendet. Fahrtenbuch ermittelt die Route, Strecke, Dauer. Speicherung in Datenbank.
Das Ganze wiederholt sich nun 8 mal an einem Tag.
Am Abend setzt sich der Fahrer an den Computer und bekommt tabellarisch die Fahrten aufgelistet. Er kann sich die Fahrten auf der Karte im Detail anschauen und sieht dann natürlich "Okay, da war ich bei Kunde Meier Müller Schulze". Dies trägt er nun im Fahrtenbuch ein.
Nun habe ich in den vergangenen Tagen ein wenig recherchiert, gerade im Sinne des Manipulationsschutzes muss ich das Ganze natürlich reglementieren.
Dazu folgende Gedanken:
Nutzer kann an jedem Datensatz Änderungen vornehmen, jedoch wird dann im Fahrtenbuch, welches der Nutzer ausdrucken kann, in jedem Eintrag auch vermerkt:
- wer hat geändert? - warum wurde geändert (Nutzer muss Grund angeben, sonst keine Änderung möglich) - wann wurde geändert? - was wurde von was in was geändert?
Der Nutzer kann grundsätzlich auch immer den Tachostand des Fahrzeuges ergänzen, damit stets ein Abgleich möglich ist. Hinzu kommt Sperrung der Datensätze ab einem Alter von 7 Tagen.
Sind meine Gedankengänge korrekt oder reicht das für das FA immernoch nicht? Sollte man sich mit sowas ggf. mal direkt an das FA wenden und einfach einen "Testauszug Fahrtenbuch" einreichen und fragen, ob hier eine Anerkennung stattfinden würde?
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