Konntest du aber ganz normal weiterarbeiten und hast von Lexware dann irgendwann die Zahlungserinnerung bekommen? Oder funktionierte das Programm irgendwann nicht mehr und musste erst von Lexware wieder "freigeschaltet" werden?
LG
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07.04.2009 10:32:44
Ach, interessant.
Konntest du aber ganz normal weiterarbeiten und hast von Lexware dann irgendwann die Zahlungserinnerung bekommen? Oder funktionierte das Programm irgendwann nicht mehr und musste erst von Lexware wieder "freigeschaltet" werden? LG |
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07.04.2009 10:41:00
also ich habe natürlich aus Angst, dass die Software nicht mehr funktioniert dann die Rechnugn bezahlt und das Uopdate installiert ... das Risiko von einem Ausfall wollte ich nicht eingehen.
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07.04.2009 10:51:35
Also ich habe gerade folgendes auf der Website gefunden und Upgrades scheinen doch nicht erforderlich zu sein
2. Versionsupdate Zum Ende jeden Jahres erhalten Sie als registrierter Lexware Kunde das kostenpflichtige Jahresupdate. Es enthält alle gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die für das kommende Jahr relevant sind. Darüber hinaus beinhaltet die neue Version zahlreiche neue Programm-Features, die den Leistungsumfang wesentlich erweitern. Damit sind Sie gesetzlich, inhaltlich und technisch immer auf dem neusten Stand. -------------------------------------------------------------------------------- 3. Upgrade auf Lexware financial office plus Sie können zu jedem Zeitpunkt von Ihrer Programmversion auf Lexware financial office plus aufsteigen. Die plus Version bietet zusätzliche Programm-Feature, wie z.B. den Mobilmodus (Zweitinstallation), oder Lexware Online-Banking. Die Plus-Vorteile ergänzen damit optimal den Leistungsumfang Ihrer jetzigen Version. -------------------------------------------------------------------------------- 4. Upgrade auf Lexware financial office pro Die Lexware professional Line bietet Ihnen den Umfang und den Service einer echten netzwerkfähigen Finanzverwaltung. Wenn Ihre Geschäfte einen Umfang erreicht haben, der den Leistungsumfang von Lexware financial office sprengt, so ist Lexware financial office pro die richtige Lösung. Sie können Ihre bisherigen Daten mühelos in die professional Version übernehmen und problemlos weiterarbeiten. -------------------------------------------------------------------------------- 5. Versionsupdate von älteren Programm-Versionen Sie haben auch die Möglichkeit, von einer älteren Programm-Version ein Update auf die aktuellste Version von Lexware financial office durchzuführen. Beachten Sie hierbei: ein direktes Update kann nur über maximal zwei Versionen erfolgen. Um beispielsweise direkt auf die Jahresversion 2008 zu updaten, benötigen Sie mindestens die Version 2006. Sollten Sie von einer früheren Version updaten wollen, können Sie über unsere Installationshotline* eine kostenfreie Zwischenversion beziehen. Mit dieser werden Ihre Daten auf den nötigen Stand gebracht, von dem aus sie auf die aktuellste Version aktualisiert werden können. *Die Nummer Ihrer Installationshotline finden Sie unter dem Link Hotline auf der linken Auswahlleiste. |
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07.04.2009 11:03:01
Hmmm...
"Zum Ende jeden Jahres erhalten Sie als registrierter Lexware Kunde das kostenpflichtige Jahresupdate." Ist das nun zwingend oder nur eine Option? Wär schon blöd, wenn meine Buchungen plötzlich futsch sind. Ich werde meinem Bekannten raten, sich lieber rechtzeitig um die Sache zu kümmern. (Aber wie ich ihn kenne, läßt er es drauf ankommen...ich werde dann hier berichten was passiert :lol: ) Liebe Grüße Ponschie |
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07.04.2009 11:05:14
naja aber Punkt 5 scheint zu sagen, dass nicht jeder Kunde, jedes Update mitmacht, der verstehe ich da was Falsches? Ik Außengeländer ik nix verstehn
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08.04.2009 08:40:13
Hallo,
wir nutzen ebenfalls Lexware und leider muss ich Buchi zustimmen die aktuelle 09er Version ist nicht zu empfehlen und wenn zu 2010 keine vernünftige Version erscheint werden wir wahrscheinlich einen anderen Anbieter heranziehen. @ ponschie: Bei den Updates handelt es sich um eine Option. Sie schicken sofort eine Rechnung mit und schreiben darin, dass wenn du das Update nicht haben möchtest innerhalb von 30 Tagen es zurückschicken kannst. Wir hatten bis jetzt von dieser Option aber noch keinen gebrauch gemacht, da wir früher schonmal ein Problem mit nicht getätigten Updates hatten (Programm war dann zu alt). LG Autoverwerter |
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08.04.2009 08:45:38
@ Autoverwerter
Hi, bin heute morgen leider nicht so schnell im Denken. Also, heißt das jetzt, dass man das Update zurückschicken kann, aber mit der "alten Version" trotzdem weiterarbeiten kann inkl. Oder läuft das Programm dann nicht mehr, wenn man das Update zurückschickt? T´schuldige meine morgentliche Begriffsstutzigkeit! LG Ponschie |
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09.04.2009 08:18:56
Nach meinen Wissen ja. Sie können dir nicht vorschreiben, welche Softwareversion du benutzt außerdem gibt es doch auch für die alten Systeme ( bis zu einen bestimmten Zeitpunkt) auch die Updates für gesetzliche Veränderungen, sowar es jeden falls vor 4 Jahren noch. Und ich glaube nicht, dass sich daran was verändert hat.
Bei den alten Systemen ging es im Schnitt noch 2-3 jahre zurück danach haben sie dich dann doch letztendlich genötigt eine neuere Version zu kaufen oder mit einer nicht mehr gesetze aktuellen Version zu arbeiten. |
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09.04.2009 09:16:56
Cool! Danke für die Info!
Dann kann ich ja unbedenklich mit dem 2008er-Programm weiterbuchen. In der Buchhaltung hat sich ja auch nichts geändert. Bei Lohn-und Gehalt ist das was anderes. Da würde ich immer auf dem neuesten Stand sein wollen. Da ändert sich ja am laufenden Band irgendwas und das wäre mir zu heikel! Liebe Grüße Ponschie |
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28.04.2009 15:18:06
Hallo,
nur zur Info, man kann zwar weiterbuchen, aber nicht mehr Elstern. Das Update beinhaltet nämlich auch die jeweils neueste Elsterversion. Ich habe eh nie aus Lexware heraus die USt-Voranmeldung gemacht, sondern mir das kostenlose Elsterprogramm von der Homepage ( Wenn man aber diese Meldungen direkt aus Lexware versenden will, braucht man das Update. Grüßle, Chrischdl P.S. Ich bin dieses Jahr auch umgestiegen, das 2009er Update von Lexware fand ich einfach nur grauslig. |
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