Mein Beispiel: Ein Unternehmer hat eine Lagerhalle auf einem fremden Grundstück errichtet. Er hat sich verpflichtet, das Grundstück nach 10 Jahren in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Somit muss er die Halle zu diesem Zeitpunkt abreißen. Die Abbruch- und Entsorgungskosten betragen zum Bilanzstichtag 31.12. voraussichtlich 10.000 EUR (= steuerlicher Ausgangswert).
Handelsrechtlich ist vom Erfüllungsbetrag auszugehen, der in 10 Jahren zu zahlen ist. Der Unternehmer geht von einer jährlichen Preis- und Kostensteigerung von 2 % aus, sodass sich folgender Betrag ergibt:
10.000€*[ (1,02)^10 ]=12.189,94€. Dieser Betrag muss auf die 10 Jahre verteilt werden: 1.218,99€.
Steuerrechtlich ist nach wie vor von 10.000€ auszugehen, auf die 10 Jahre verteilt ergeben sich 1.000,00€.
Barwertermittlung nach Steuerrecht:
Hier wird mit 5,5% abgezinst. Der Faktor für 10 Jahre beträgt 0,362, der Faktor für 9 Jahre beträgt: 0,381.
Jahr: 10.000€ * 1/10= 1.000€. -->1.000€*0,362= 362€
Jahr: 10.000€*2/10= 2.000€. --> 2.000€*0,381= 762€
Barwertermittlung nach Handelsrecht:
Der Marktzinssatz betrage 5%.
Barwert=12.189,94€/〖(1 + 0,05)〗^10
Barwert= 7.483,57€
Barwert pro Jahr: 748,36€.
Jahr Barwert: 748,36€
Jahr Barwert: 1.496,72€
Stimmen meine nach Handelsrecht ermittelten Barwerte? Oder sollte ich die auch nach dem 1/10-, 2/10-, 3/10-Schema berechnen? Nach dieser Methode beliefe sich der Barwert für das erste Jahr auf 748,35€, der Barwert für das zweite Jahr auf 1.571,54€. Und wie sehen die Buchungen in den ersten 2 Jahren (handelsrechtlich) aus?
Dankeschön, meldet Euch gern auch für Rückfragen!