ich habe eine Frage. Gehen wir von folgendem fiktivem Beispiel aus.
Es wurde eine Rückstellung für Jahresabschlussprüfung in Höhe von 10.000 € gebildet für 2009. Die Jahresabschlussprüfung hat nur 8.000 € gekostet. Im Jahr 2010 sollen wieder 10.000 € als Rückstellung eingestellt werden.
Ich muss die nicht in Anspruch genommene Rückstellung für 2009 in 2010 doch als Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 10.000 € berücksichtigen ? Danach kann ich ja ganz normal für 2010 wieder zuführen BS: Prüfungskosten an RSt f. Prüfungskosten 10.000)
Oder darf ich auch "saldiert" einfach von den noch bestehenden 2.000 € des Vorjahres 8.000 zubuchen um zum 31.12.2010 wiederum einen Stand von 10.000 € zu haben?
Danke für eure Hilfe.
Meier