Auflösung der Rückstellung für Jahresabschlussprüfung

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Auflösung der Rückstellung für Jahresabschlussprüfung, Wie ist die korrekte Buchungsweise
Hallo,

ich habe eine Frage. Gehen wir von folgendem fiktivem Beispiel aus.

Es wurde eine Rückstellung für Jahresabschlussprüfung in Höhe von 10.000 € gebildet für 2009. Die Jahresabschlussprüfung hat nur 8.000 € gekostet. Im Jahr 2010 sollen wieder 10.000 € als Rückstellung eingestellt werden.

Ich muss die nicht in Anspruch genommene Rückstellung für 2009 in 2010 doch als Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 10.000 € berücksichtigen ? Danach kann ich ja ganz normal für 2010 wieder zuführen BS: Prüfungskosten an RSt f. Prüfungskosten 10.000)

Oder darf ich auch "saldiert" einfach von den noch bestehenden 2.000 € des Vorjahres 8.000 zubuchen um zum 31.12.2010 wiederum einen Stand von 10.000 € zu haben?

Danke für eure Hilfe.

Meier
Wenn es für die gleiche Sache ist, würde ich sagen ja. Wird ja bei den Urlaubsrückstellungen auch oft so gemacht

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ich bin da anderer Meinung,
denn Rückstellungen sind aufzulösen, wenn der Grund für die Bildung entfallen ist.
In diesem Fall sind die 2.000 Euro die in 2009 zu hoch angesetzt wurden in 2010 als Ertrag anzusetzen und entsprechend zu versteuern.
Denn Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist eine ungewisse Verbindlichkeit.

Und für den Abschluss 2010 ist eine neue Rückstellung zu bilden.

Sonst würden bei Verrechnung die 2.000 Euro evtl. über Jahre „verschleppt“ und das FA geht leer aus.

Gruß
Andreas
Früher haben wir derartige Rückstellungen (Prüfungskosten, Urlaubsrückstellungen...) auch saldiert. Seit zwei Jahren dürfen wir das laut Anweisung des Wirtschaftsprüfers nicht mehr.

Viele Grüße

Schwarzelf
Also, wir saldieren immer noch und buchen nur die Anpassung. Dem FA kann das egal sein, weil ich dann ja einen niedrigeren Aufwand habe, oder?
Jetzt sehr im Zweifel ist
Gabi
Du hast im Endergebnis immer den gleichen Aufwand, einfach mal durchrechnen, die Beispiele

Rückstellung 10.000 € Rechung von 8.000 wurde bereits bezahlt = Rest RST 2.000 €

1. Bsp. RST Rest 2000,00 € = notwendige Aufwandsbuchung für Rückstellung = 8000,- € = Gesamtaufwand 8000,- €
2. Bsp  RST Rest 2000,00 €  = Ertragsbuchung 2000,- € + Aufwandsbuchung für RST 10.0000,- = Gesamtaufwand 8000,- €


Gruß

Maik
Zitat
gabib schreibt:
Also, wir saldieren immer noch und buchen nur die Anpassung. Dem FA kann das egal sein, weil ich dann ja einen niedrigeren Aufwand habe, oder?

Jetzt sehr im Zweifel ist

Gabi
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ja, genau, also geht doch das FA nicht leer aus, wenn man saldiert.
Gruß Gabi
Nein es geht nicht leer aus.

Aber grundsätzlich verstößt es gegen die GoB´s der Verrechnung und Klarheit + Übersichtlichkeit.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Okay,
das ist ein Argument, da gebe ich Dir Recht und werde es in Zukunft richtig machen.
Gabi
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