anbei habe ich eine Frage zum Thema Rückstellungen, explizit im Bereich Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen.
Zuführung erfolgt lt. folgendem Buchungssatz:
Zuführung zu Rückstellungen an Rückstellungen
Auflösung erfolgt lt. folgendem Buchungssatz:
Rückstellungen an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Wenn sich nun jmd. in der passiven Altersteilzeit befindet, entnimmt man der angesammelten Rückstellung einen bestimmten Betrag. Wir haben dies bisher mit Hilfe des zweiten Buchungssatzes gemacht.
Ein Bekannter meinte, dies wäre so falsch, da die Ergebnisrechnung dadurch nicht mehr stimmen würde.
Doch wie sähe ein richtiger Buchungssatz aus?
Ich hoffe ich erhalte hier die entsprechende Hilfe. Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße,
Sigbert