ich bereite mich gerade auf meine Prüfung zum Bilanzbuchhalter vor und hätte da eine Frage zum Thema Bilanzanalyse:
Folgende Auszug eines Anhangs liegt der Aufgabe bei:
Die Bewertung von Pensionsrückstellungen für Direktzusagen erfolgte nach einem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung einer Finanzie-rung ab Beginn des Dienstverhältnisses, der am Bilanzstichtag vorliegenden Informationen über den Verlauf des biometrischen Risikos und des Rechnungs-zinses, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Unmittelbare Pensionszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvor-sorge („Bausteinmodell“) wurden nach dem Projected Unit Credit-Verfahren („PUC“) unter Berücksichtigung des Rechnungszinses, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, bewertet. Beim PUC-Verfahren wird der Barwert erwarteter künftiger Zahlungen ermittelt, die erfor-derlich sind, um die aufgrund von Arbeitnehmerleistungen bis zum Bilanzstich-tag entstandenen Verpflichtungen abgelten zu können.
Pensionsrückstellungen für Direktzusagen und Pensionsrückstellungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wurden auf der Basis der Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck von 2005 G und eines Rechnungszinsfußes von 5,16 % angesetzt.
Was ich nicht verstehe in der Formulierung ist, wieso bei Direktzusagen das Teilwert Verfahren verwendet wird. Und dann im nächsten Abschnitt, dass PUC Verfahren für unmittelbare Pensionszusagen....
Eine Direktzusage ist doch auch eine unmittelbare Pensionszusage.....Oder wo ist hier der genaue Unterschied....???
Bin echt ein bisschen ratlos, in den Fachbüchern und Kommentaren finde ich leider keine Erklärung....
Für jeden Hinweis wäre ich sehr dankbar
LG