da ich mich gerade mit der Abzinsung von Rückstellungen beschäftige, kam ich zu folgender Frage:
Sind beide Methoden also Brutto und Nettomethode erlaubt?
Ich habe von einen Wirtschaftsprüfer gehört, dass die Netto-Methode nicht mehr erlaubt sein soll. Stimmt das?
In einem aktuellen Buch über Rückstellungen steht auch, dass das IDW die Nettomethode bevorzugt. Nun also die alles entscheidende Frage: Irrt sich mein Buch oder der Prüfer oder allesamt?
Ich hoffe , dass ihr mich erleuchten könnt.
Gruß Reaper
. Jedenfalls habe ich nichts in der Rechstsprechung bzw. in den Veröffentlichungen der Finanzverwaltung gefunden. 


















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