wir hatten im Februar im Haus die Maler und die Kosten beliefen sich auf ca. 20T €. Der Auftrag war jedoch schon im letzten Jahr vergeben. Gebucht hatte ich dann im Februar Instandhaltung an Bank.
Im April war dann unsere Wirtschaftsprüfung. Die Prüfer sagten, dass für die Malerarbeiten eine Rückstellung gebildet werden muss zum 31.12.13. Diese haben wir in Höhe von 15T € gebildet.
Instandhaltung an Rückstellungen 15T €
Nun ist meine Frage, ob ich die Kosten vom Februar noch umbuchen muss auf das Rückstellungskonto? So das es dann heißt
Rückstellungen 15T und 5T periodenfremde Aufwendungen an Bank 20T.
Dann wäre ja das Konto Instandhaltung überhaupt gar nicht angesprochen worden in 2014. Ist das so korrekt? Die Kosten würden somit auch nicht in der GuV auftauchen. Bin da jetzt irritiert.
Ich hoffe, dass wenn ich die Kosten von Instandhaltung auf das Rückstellungskonto umbuche, auch korrekt ist?!
Viele Grüße
Chipss