Rückstellung erst später gebildet

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Rückstellung erst später gebildet, Rückstellung erst später gebildet
Hallo,
wir hatten im Februar im Haus die Maler und die Kosten beliefen sich auf ca. 20T €. Der Auftrag war jedoch schon im letzten Jahr vergeben. Gebucht hatte ich dann im Februar Instandhaltung an Bank.

Im April war dann unsere Wirtschaftsprüfung. Die Prüfer sagten, dass für die Malerarbeiten eine Rückstellung gebildet werden muss zum 31.12.13. Diese haben wir in Höhe von 15T € gebildet.
Instandhaltung an Rückstellungen 15T €

Nun ist meine Frage, ob ich die Kosten vom Februar noch umbuchen muss auf das Rückstellungskonto? So das es dann heißt
Rückstellungen 15T und 5T periodenfremde Aufwendungen an Bank 20T.

Dann wäre ja das Konto Instandhaltung überhaupt gar nicht angesprochen worden in 2014. Ist das so korrekt? Die Kosten würden somit auch nicht in der GuV auftauchen. Bin da jetzt irritiert.

Ich hoffe, dass wenn ich die Kosten von Instandhaltung auf das Rückstellungskonto umbuche, auch korrekt ist?!

Viele Grüße

Chipss
Zitat
Im April war dann unsere Wirtschaftsprüfung. Die Prüfer sagten, dass für die Malerarbeiten eine Rückstellung gebildet werden muss zum 31.12.13. Diese haben wir in Höhe von 15T € gebildet.
Instandhaltung an Rückstellungen 15T €

Was meinst du mit "nun", war die 2013er noch nicht abgeschlossen? Wenn nicht, warum nur 15T, wenn dir doch bekannt war, dass es 20T werden?  :denk:

Zitat
Nun ist meine Frage, ob ich die Kosten vom Februar noch umbuchen muss auf das Rückstellungskonto? So das es dann heißt
Rückstellungen 15T und 5T periodenfremde Aufwendungen an Bank 20T.

Ja die Rückstellung muss aufgelöst werden, da die Instandhaltung ja nun durchgeführt worden ist. Wo ist die Vorsteuer in deiner Buchung :?:

Zitat
Dann wäre ja das Konto Instandhaltung überhaupt gar nicht angesprochen worden in 2014. Ist das so korrekt? Die Kosten würden somit auch nicht in der GuV auftauchen. Bin da jetzt irritiert.

Ja, korrekt! Und nein "Instandhaltung" tauchen dann 2014 nicht auf, aber dafür "periodenfremder Aufwand"! Wie das Kind in der GuV heißt ist doch egal.

Aufwand bleibt Aufwand!

Zitat
Ich hoffe, dass wenn ich die Kosten von Instandhaltung auf das Rückstellungskonto umbuche, auch korrekt ist?!

Umbuchen ist nicht ganz das richtige Wort! Du buchst den Aufwand 2013 periodengerecht ein, wäre besser ausgedrückt.

Gruß
Bearbeitet: bdirk - 14.07.2014 19:00:46
Hallo,

2013 war im April noch nicht abgeschlossen, die Prüfer kommen immer so spät...

Genau genommen waren es 20T Rückstellung und 22T Kosten. Ich habe nur 15T genommen, damit es besser verständlich ist.

Wir sind gemeinnützig, daher keine Ust.

Vielen Dank für deine Antwort. So habe ich dann also schon korrekt gedacht, war mir halt unsicher. Dann würde in der GuV also nur 5T € (bzw. 2T €) erscheinen und der Rest auf dem Bilanzkonto Rückstellung.

Ich muss ja daher auch die Rechnung erst stornieren und dann neu "periodengerecht" buchen. Das kann ich dann morgen machen.

VG Chips
Zitat
Vielen Dank für deine Antwort. So habe ich dann also schon korrekt gedacht, war mir halt unsicher. Dann würde in der GuV also nur 5T € (bzw. 2T €) erscheinen und der Rest auf dem Bilanzkonto Rückstellung.

Nicht ganz!

Das nennt sich Wertauhellungsprinzip. Wenn du den Betrag kennst bevor die 2013 abgeschlossen ist, müsstest du 2013 den Instandhaltungsaufwand i.H.v. 22T buchen und dafür die Rückstellung bilden. Damit ist der Aufwand periodengerecht in 2013 berücksichtigt.

2014 muss die Rückstellung aufgelöst werden und da ja auch bezahlt wurde gegen Bank gebucht werden. Rückstellungen 22 an Bank 22T.

Damit wäre die Rückstellung ausgebucht und du hättest in 2014 gar keinen Aufwand.

So wie oben hast du halt 15T Aufwand im alten Jahr, löst die Rückstellung 2014 auf und hast noch 7T periodenfremden Aufwand, der 2014 in die GuV eingeht.

Gruß
Gut, danke für den Hinweis.

Ich habe mich ohnehin auch gewundert, warum nicht gleich den korrekten Betrag als Rückstellung bilden, wenn wir diesen schon wissen. Ich habe in dem ganzen Stress jedoch das nicht weiter beachtet. Das war in diesem Jahr meine erste Wirtschaftsprüfung.

Im kommenden Jahr wird sowas ja wieder passieren, in ähnlichen Fällen. Warum die Prüfer allerdings nicht selbst gleich den korrekten Betrag angesetzt haben, ist mir schleierhaft.

Echt vielen Dank, da wird mir dann auch einiges klarer.

VG Chips
Zitat
Ich habe mich ohnehin auch gewundert, warum nicht gleich den korrekten Betrag als Rückstellung bilden, wenn wir diesen schon wissen.

Das versteh ich auch nicht. Tatsache ist doch anscheinend, dass dir die endgültige Rechnung in 2014 vorlag, bevor der JA 2013 abgeschlossen wurde, damit ist auch der konkrete Betrag zu buchen.

Normalerweise hätte man 2013 die Aufwendungen schätzen und eine Rückstellung bilden müssen. Und wenn dann 2014 der tatsächliche Aufwand feststeht, aber 2013 schon abgeschlossen ist, hast du natürlich immer eine Differenz, der entweder zu "periodenfremden Aufwand" oder eben "periodenfremden Ertrag führt", aber so.... merkwürdig.

Gruß
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