1. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit (wegen evtl. Verstößen)
2. Rückstellung für Aufwand im Rahmen der Implementierung der DSGVO
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21.02.2020 12:24:07
Hat jemand Erfahrungen über die Höhe einer möglichen Rückstellung im Rahmen der DSGVO bzw. wie ich die Höhe einer solchen Rückstellung argumentieren und berechnen kann.
1. Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit (wegen evtl. Verstößen) 2. Rückstellung für Aufwand im Rahmen der Implementierung der DSGVO |
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23.02.2020 15:29:59
Zu 1. kannst du frühestens eine Rückstellung bilden, wenn die Behörden Kenntnis von einem Verstoß haben (also ein Brief oder ähnliches vorliegt).
Zu 2. Das wäre eine klassische Aufwandsrückstellung und die Voraussetzungen hierfür sind sehr eng - unter anderem muss der Aufwand in den nächsten drei Monaten anfallen (zwei davon sind schon vorbei). Was du hier zurückstellen willst, ist doch in der Regel Eigenaufwand und keine Fremdverpflichtung, die eine Rückstellung für ungewissen Verbindlichkeiten entstehen lässt. Wie willst du denn die "Verbindlichkeitkeit" bewerten und wie auflösen? Eigene Personalkosten sind "Eh-da"-Kosten und keine zusätzliche Verbindlichkeit. |
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