Hallo,
eine gGmbH muss ja ihre Erträge für gemeinnützige Zwecke ausgeben. Gibt es Sonderregelungen, wie das vermieden werden kann?
Ich habe mir mehrere Bilanzen einer gGmbH im Bundesanzeiger angeschaut und mir ist dabei aufgefallen dass die Firma nie Gewinn anmeldet, sondern ein Rückstellungskonto erhöht sich jedes Jahr um den Betrag des potenziellen Gewinns. Dieses Rückstellungskonto wird anscheinend nie aufgelöst, sondern als Sparbuch genutzt.
Weis nicht wie lange das jetzt schon so gemacht wird, aber auf diesem Rückstellungskonto liegen bereits einige Millionen €. Hab mir nur die Bilanzen der letzten 4 Jahre angeschaut.
Das widerspricht eigentlich allem, was ich bisher über eine gGmbH weis. Gibt es also irgendwelche Sonderregelungen die ein solches Vorgehen erlauben?
Gruß
eine gGmbH muss ja ihre Erträge für gemeinnützige Zwecke ausgeben. Gibt es Sonderregelungen, wie das vermieden werden kann?
Ich habe mir mehrere Bilanzen einer gGmbH im Bundesanzeiger angeschaut und mir ist dabei aufgefallen dass die Firma nie Gewinn anmeldet, sondern ein Rückstellungskonto erhöht sich jedes Jahr um den Betrag des potenziellen Gewinns. Dieses Rückstellungskonto wird anscheinend nie aufgelöst, sondern als Sparbuch genutzt.
Weis nicht wie lange das jetzt schon so gemacht wird, aber auf diesem Rückstellungskonto liegen bereits einige Millionen €. Hab mir nur die Bilanzen der letzten 4 Jahre angeschaut.
Das widerspricht eigentlich allem, was ich bisher über eine gGmbH weis. Gibt es also irgendwelche Sonderregelungen die ein solches Vorgehen erlauben?
Gruß