Hallo liebes Forum,
gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG muss das Ausstellungsdatum beinhalten. Also das Datum, an dem man die Rechnung erstellt und versendet.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die erlaubt, dass dieses Datum angepasst wird, zum Beispiel auf den Monatsletzten des Vormonats (=Leistungsmonat)?
Vielen Dank
gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG muss das Ausstellungsdatum beinhalten. Also das Datum, an dem man die Rechnung erstellt und versendet.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die erlaubt, dass dieses Datum angepasst wird, zum Beispiel auf den Monatsletzten des Vormonats (=Leistungsmonat)?
Vielen Dank