Jetzt hab ich nochmal ein Problem.
Wir haben des Öfteren Retouren von Kunden aus den USA, diese werden über den Zoll abgewickelt, wobei wir dann einen Betrag X als Einfuhrumsatzsteuer im Zollamt zahlen. Da die Umstellung auf bargeldlos so tierisch umständlich und aufwendig ist, wird das auch weiterhin bar vor Ort bezahlt.
Jetzt fiel mir auf, dass diese bereits bezahlten Beträge in der UstVA als positiver Betrag auftauchen, also nicht von der Steuerschuld abgezogen werden.
Die Beträge sind aber wie gesagt schon bar vor Ort bezahlt....
Hab ich einen Buchungsfehler ( buche die Belege als Barzahlung über die Kasse an 1588 (Einfuhrumsatzsteuer) ) oder passt das so?
Wir haben des Öfteren Retouren von Kunden aus den USA, diese werden über den Zoll abgewickelt, wobei wir dann einen Betrag X als Einfuhrumsatzsteuer im Zollamt zahlen. Da die Umstellung auf bargeldlos so tierisch umständlich und aufwendig ist, wird das auch weiterhin bar vor Ort bezahlt.
Jetzt fiel mir auf, dass diese bereits bezahlten Beträge in der UstVA als positiver Betrag auftauchen, also nicht von der Steuerschuld abgezogen werden.
Die Beträge sind aber wie gesagt schon bar vor Ort bezahlt....
Hab ich einen Buchungsfehler ( buche die Belege als Barzahlung über die Kasse an 1588 (Einfuhrumsatzsteuer) ) oder passt das so?