In dem Gesetz wird beschrieben, unter welchen Voraussetzungen es vom Unternehmer für seine Arbeitnehmer nutzbar ist. Meine Frage geht dahin, ob ich es für mich "selbst" als selbständiger Unternehmer nutzen kann.
Mein Therapeut würde es so handhaben, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt, die als Betriebskosten gebucht werden würde.
Gibt es Erfahrungen dazu?
Mein Therapeut würde es so handhaben, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt, die als Betriebskosten gebucht werden würde.
Gibt es Erfahrungen dazu?