Gilt Reverse charge verfahren nur in der EU oder auch für das drittland z.b USA?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
Gilt Reverse charge verfahren nur in der EU oder auch für das drittland z.b USA?
Gelegentlich ist ein Blick ins Gesetz das sicherste Mittel, um zur Lösung zu gelangen:

Da das leistende Unternehmen nicht in der EU ansässig ist, ist § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG einschlägig: Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers unterliegen der Umkehrung der Steuerschuld. Ergo: Auf die Leistungen eines US-amerikanischen Unternehmens ist RC anwendbar, sofern diese im Inland steuerbar und steuerpflichtig sind (was ich unterstelle). RC ist auch dann anzuwenden, wenn in der Rechnung ein entsprechender Hinweis fehlt oder möglicherweise gar keine Rechnung ausgestellt wurde.

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG: In RC-Fällen ist der Vorsteuerabzug nicht von einer Rechnung abhängig. Selbst wenn das US-Unternehmen keine Rechnung ausstellen würde, wäre der Vorsteuerabzug möglich. Daher ist es vollkommen ergal, was in der Rechnung steht, insbesondere, ob ein Hinweis auf RC aufgenommen wurde.
Hallo Gustav.

Bitte verzeih mir. Aber wie kommst Du darauf, dass das hier einfach unterstellt werden kann? In der Fragestellung ist das weder erwähnt noch in irgendeiner Art und Weise ersichtlich oder ableitbar.

Das einzige was bekannt ist, ist die Tatsache das ein US Unternehmen ein Rechnung geschickt hat. Weder der Leistungsort noch eine innländische Betriebsstätte wird erwähnt. Also ist laut präziser Fragestellung einzig die korrekte Antwort, das RC nicht anwendbar ist.

Denn wenn die Leistung nicht in D erbracht wurde, sondern zb. auch den Malediven aber die RG ab das D Ubernehmen adressiert wurde liegen keine inländischen Umsätze vor.

Wenn zwar die Leistung in D erbracht wurde  aber das US Unternehmen in D weder Steuerpflichtig ist noch eine Betriebsstätte in D hat, ist RC auch wieder nicht anwendbar.

Ohne präzise Abgaben: Kein RC
Bearbeitet: Redakteur - 10.11.2019 16:50:46 (Bitte kein Streit!)
Zitat
supertuxer schreibt:
Bitte verzeih mir. Aber wie kommst Du darauf, dass das hier einfach unterstellt werden kann? In der Fragestellung ist das weder erwähnt noch in irgendeiner Art und Weise ersichtlich oder ableitbar.

Es liegt im Wesen einer Unterstellung, dass sie eine Lücke im Sachverhalt füllt. Der TE wird das sicher einzuordnen wissen, schließlich scheint sein Problem einen anderen Schwerpunkt zu haben.

Im Übrigen wollte ich nur den - sagen wir mal nicht ganz korrekten - Beitrag in #3 gerade rücken.

Zitat
supertuxer schreibt:
Wenn zwar die Leistung in D erbracht wurde  aber das US Unternehmen in D weder Steuerpflichtig ist noch eine Betriebsstätte in D hat, ist RC auch wieder nicht anwendbar.

??? Leistungserbringung in DEU, Leistender ohne Sitz bzw. Betriebsstätte in DEU  :denk:  Ich würde mal sagen, genau für diesen Fall ist RC gedacht...
Sorry Gustav.

Bist Du Dir da 100% sicher?  :denk:

Zitat
gustav schreibt:
? Leistungserbringung in DEU, Leistender ohne Sitz bzw. Betriebsstätte in DEU    Ich würde mal sagen, genau für diesen Fall ist RC gedacht...

Schau bitte ins Gesetzbuch:  :read:
Zitat
supertuxer schreibt:
Jegliche Rechnung hat meiner Information nach sämtliche vorgegebene Pflichtangaben lt. USTG zu enthalten, damit überhaupt eine UST (hier kann ja diese nur in der Form der Vorsteuer auftreten, da Leistungsempfänger) "geltendgemacht" werden kann. Fehlen diese Angaben, gehtlt. USTG der Vorsteuerabzug verloren.

Das muss Mitte diesen Jahres ein Gerichtsurteil dazu gegeben haben, was ich auf die Schnelle nicht fand. Meine Darstellung stammt also aus meiner Erinnerung, aber ich versuche, den Gerichtsfall zu finden.
Zitat
supertuxer schreibt:
Schau bitte ins Gesetzbuch:  

Also wenn ich mich auf solch dünnem Eis bewegen würde, würde ich etwas weniger den Oberlehrer raushängen lassen.

Nur nochmal zum Mitschreiben:

Eine im Inland steuerpflichtige Leistung

- eines US-amerikanischen Unternehmers, der
- im Inland weder seinen Sitz hat noch über eine Betriebsstätte verfügt,

unterliegt Deiner Meinung nach nicht der umgekehrten Steuerschuldnerschaft.

Ich denke, dass ich mich in #11 genug mit der gesetzlichen Regelung auseinandergesetzt habe. Aber gern lasse ich mich eines Besseren belehren. Allerdings bräuchte ich da von Dir etwas Nachhilfe im UStG. Offensichtlich übersehe ich da irgendetwas.
Das wäre nett, Danke.

Zitat
ck030 schreibt:
Das muss Mitte diesen Jahres ein Gerichtsurteil dazu gegeben haben, was ich auf die Schnelle nicht fand. Meine Darstellung stammt also aus meiner Erinnerung, aber ich versuche, den Gerichtsfall zu finden.

Ansonsten:
RC ist nicht bei allen Rechtsgeschäften erlaubt. Ich kann "Beratung" nicht in der Auflistung finden. Auch kann nicht pauschal jedes Rechtsgeschäft eines US Unternehmens MIT einem deutschen Unternehmen einfach einem RC unterstellt werden, ohne das überhaupt geklärt ist, wo die Leistung erbracht wurde und Ob überhaupt eine steuerbare Leistung vorliegt.

Einfach irgendwelche "Fakten" zu unterstellen, die unbekannt sind, ist bestimmt nicht plausibel. Daher gehe ich mit einer einfachen Antwort ohne vollständige Informationen, nicht konform.

Glücklicherweise kann das jeder so versuchen wie er meint und hoffen, daß es bei einer BP keine Probleme gibt. Denn RC bedeutet ja bei Leistungsbezug VON einem ausländischen Unternehmen, das es eigentlich ein Nullsummenspiel sein soll und sich die UST mit der Vorsteuer gegenseitig aufheben soll. Wenn jedoch ein Teil der Formalien nicht erfüllt ist, geht nach meiner Kenntnis der aufhebende Vorsteuerabzug verloren.


Aber, auch ich lasse mich gerne mit Fakten belehren, falls ich etwas übersehen sollte.
Zitat
supertuxer schreibt:
Ansonsten:
RC ist nicht bei allen Rechtsgeschäften erlaubt. Ich kann "Beratung" nicht in der Auflistung finden. Auch kann nicht pauschal jedes Rechtsgeschäft eines US Unternehmens MIT einem deutschen Unternehmen einfach einem RC unterstellt werden, ohne das überhaupt geklärt ist, wo die Leistung erbracht wurde und Ob überhaupt eine steuerbare Leistung vorliegt.

Einfach irgendwelche "Fakten" zu unterstellen, die unbekannt sind, ist bestimmt nicht plausibel.

:klatschen:  :klatschen:  :klatschen:

Ich würde mal darüber nachdenken, dass die "Beratung" - wie der TE schon schrieb - eine sonstige Leistung ist und deshalb von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG (siehe oben) erfasst ist.

Alles Übrige ist gesagt.
Bearbeitet: gustav - 12.11.2019 07:58:31
So, jetzt habe ich dazu Genaueres. ==> Im Klartext: Erkennen und immer anwenden!

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/umsatzsteuer_mehrwerts­teuer/umsatzsteuer_mehrwertsteuer_international/grenzuebersc­hreitende-dienstleistungen/umsatzsteuersteuerschuldnerschaft-reverse-charge/1167658

Besonders: "    einen Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers. Bei nicht-deutschsprachigen Leistungsempfängern empfiehlt sich der international übliche Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren in englischer Sprache: „VAT due to the recipient“ oder „Recipient is liable for VAT“.

Hinweis: Aufgrund der häufig mangelnden Kenntnis der zuletzt genannten Hinweispflicht im Ausland ist davon auszugehen, dass der Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld in der Eingangsrechnung oft fehlen wird. Ist dies der Fall, so kehrt sich dennoch die Steuerschuld um. Der Hinweis ist keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers. Für die Frage, inwieweit der fehlende Hinweis auf die Steuerschuldumkehr Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug des Auftraggebers hat, hat die Finanzverwaltung in Abschnitt 13b.15 Absatz 2 des amtlichen Umsatzsteuer-Anwendungserlasses festgeschrieben, dass auch bei fehlendem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld der Vorsteuerabzug gegeben ist, wenn die übrigen Voraussetzungen hierfür vorliegen."

Und die Stelle im USt-Anwendungserlass hat die IHK angegeben.

Ich hoffe, damit dienlich sein zu können.  :wink1:
Danke für das Nachreichen :)
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Stellvertretender Leiter Rechnungswesen (m/w/d) Hallo! Wir sind Emons und weltweit auf allen Verkehrs­wegen unterwegs, um immer schnell, sicher, pünkt­lich und profes­sionell vorauszufahren. Für unsere über 3.000 Mitarbeitenden sind wir stets in Be......

Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Referent (w/m/d) Retail Transformation
Wir bieten Dir spannende Herausforderungen in einem dynamischen Team und einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsalltag aufgrund von unterschiedlichsten Projekten. Du möchtest mitgestalten und eigenverantwortlich arbeiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Sowohl die Gesundheit als auch die Work-... Mehr Infos >>

Referent Rechnungswesen/Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung/Controlling ab sofort in Vollzeit (m/w/d)
„Wir schaffen einzigartige Genussmomente für Freunde und Familie“ Die Leidenschaft für außergewöhnliche und hochwertige Lebensmittel treibt uns an. Wolfram Berge Delikatessen gehört zu den führenden deutschen Delikatessen-Spezialisten. Mit unserem ausgewählten Sortiment, bestehend aus nationalen ... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Buchhalter / Steuerfachangestellte (m/w/d) Homeoffice
Unser Unternehmensverbund ist seit vielen Jahren in der Immobilien- und Beherbergungsbranche zu Hause. Was wir tun? Wir gestalten Lebensräume, die lebendig, vielfältig und wertvoll sind – so wie die Menschen, die darin leben. Was uns auszeichnet? Wir sind ein wenig anders als die anderen. Bei uns... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in vorbereitende Buchhaltung in Teilzeit (20h)
Wir sind ein junges Unternehmen für liebevoll designte Babyprodukte aus natürlichen Materialien mit Wohlfühl-Garantie für jedes Baby. Beste Qualität, individuelle Designs und verantwortungsvolle Herstellung stehen bei uns an oberster Stelle. Zeitlose und moderne Designs anstatt Fast-Fashion und k... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>