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LiviFinance schreibt: Das heißt, ich muss trotz Rechnungstellung innerhalb der Schweiz dem Kunden deutsche MwSt. berechnen?
So recht verstehen kann ich es noch nicht. Lieferant in der Schweiz, Kunde in der Schweiz. Die Ware bleibt in Deutschland. |
Korrekt. Eben weil die Ware in DE verbleibt, muss auch hier besteuert werden. Die Umsatzsteuer folgt grds. dem sog. Bestimmungslandprinzip, d.h. die Besteuerung soll im Staat des Verbrauchs erfolgen. Deshalb sind Ausfuhren ja gerade steuerfrei, weil der Verbrauch im Einfuhrstaat erfolgt, der auf den Vorgang Einfuhrumsatzsteuer erhebt.
Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die Zahlung empfängt (Nachzulesen in § 1 Abs. 2 Satz 3 UStG). Wenn sich der Vorgang spiegelbildlich in der Schweiz mit deutschen Akteuren abspielen würde, wäre es wahrscheinlich genauso, nur dass die Schweiz die Steuer erheben würde.
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LiviFinance schreibt: Ich berechne und erhalte deutsche MwSt. Wie führe ich die Steuer dann (aus der Schweiz) an die deutschen Finanzbehörden ab? |
Der Lieferant muss sich beim deutschen Finanzamt anmelden. Aber wenn ihr ein (Auslieferungs-)Lager in DE habt, müsstet ihr doch schon registriert sein. Ansonsten ist für Schweizer Unternehmer das Finanzamt Konstanz zentral zuständig.