Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Liefernaten ohne Umsatzsteuer ID
Hallo,

meine erste Frage im Forum, ich hoffe, ich habe Glück )

Ich habe schon zwei Lieferanten aus EU Ausland, die keine Umsteuernummer haben, weil (so meinen die), laut dem Gesetz in dem Land, wenn die einen bestimmten Umsatzwert nicht übersteigen, müssen die keine Umsatzsteuer ID haben, Ich glaube, das ist falsch, genau so meint auch IHK in Berlin, weil für grenzüberschreitende Geschäfte man unbedingt die UstID haben muss. Das Problem ist, dass die Lieferenten für uns wichtig sind, also kann ich nicht einfach bei anderen den Service bestellen.

Die Frage ist, hat schon jemand die Erfahrung und wie ist die Meinung vom Finanzamt und die zweite Frage, wenn ich die Rechnung nun erfasse, wie ich das überhaupt buchen soll. Normalerweise würde ich das natürlich an 5923 - Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer- buchen.

Danke im Voraus
Hallo Julia,

Du / Dein Unternehmen sind Vorsteuerabzugsberechtigt und ihr bezieht einen Service (Dienstleistung / sonstige Leistung und somit keine Lieferung) von einem im anderen EU-Land ansässigen Unternehmen.

Somit §13b(1) über den §3a(2) UStG... und dann in den §15(1)Nr.4 UStG für die Vorsteuer.

In meiner bescheidenen Meinung wäre dann in SKR04 der 5923 auch passend

Und wegen der Rechnung... ich würde einen Blick in den §14(7) UStG empfehlen, evtl erledigt sich damit das "Problem".

Gruß Bert
Bearbeitet: Bert82 - 09.01.2018 14:48:43
Danke für Ihre baldige Antwort. Dennoch bin ich immer noch unsicher. Es ist eigentlich keine fehlerhafte Rechnung (auch Ansicht des deutschen Rechts), sondern muss das Unternehmen im Ausland überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen, weil das als Kleinunternehmen da gilt. Aber Sie haben natürlich Recht, Ich muss es an  5923 buchen und in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuer und gleichzeitig Vorsteuer ausweisen, weil die Leistung im Land (also in Deutschland) steuerbar ist und ich bin Umsatzsteuerpflichtig.So kling es jetzt richtig )))
Doch - es ist eine fehlerhafte Rechnung. Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID! Und im innergemeinschaftlichen Verkehr darf § 13b UStG nur angewendet werden, wenn sowhl die UStID des Ausstellers als auch die UStID des Empfängers auf der Rechnung stehen. Nicht umsonst ist man verpflichtet, die UStID des Ausstellers zu prüfen! Der Prüfungsnachweis gehört zu den Rechnungsunterlagen (wobei bei ständigem Kontakt nicht jede Rechnung geprüft werden muss) und berechtigt dich dann zur Anwendung des § 13b UStG.
So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden!
[CODE] Lies einmal in § 14 UStG, welche Bestandteile zu einer ordnungsgemäßen Rechnung gehören, da steht explizit die UStID[/CODE]

Wenn es um den inländischen Rechnungsaussteller geht, dann ja. Ein ausländischer Leistungserbringer kann doch nicht gezwungen werden, die Rechnungen nach den deutschen Gesetzen auszustellen. § 14. Abs.7 UstG.

[CODE]So musst du die Umsatzsteuer erklären und abführen, darfst aber die Vorsteuer nicht abziehen - dein Schaden![/CODE]

Nein, muss er nicht. Wenn die Unternehmereigenschaft des ausländischen Leistungserbringer nicht nachgewiesen wird, dann gibt es auch keine § 13b ff und überhaupt kein UstG, da eben der leistende kein Unternehmer ist. Der Leistungsempfänger schuldet keine Umsatzsteuer und kriegt dementsprechend auch nichts.
Hallo,

ich sehe das noch etwas anders bzw muss ich Bert82 unterstützen:

1. Der Ausländische Kleinunternehmer führt eine Dienstleitung aus, die er an einen deutschen Unternehmer mit Deutscher UStID ausführt.
Somit orientiert sich der Ort der sonstigen Leistung nach 3a(2) (bzw vergleichbarer Paragraph dort vor Ort) und somit ist die Leistung nicht steuerbar dort im Ausland, unabhängig vom Kleinunternehmer Status. Ort der Leistung ist Deutschland.

2. 13b greift, selbst wenn der Leistungsempfänger ein Kleinunternehmer wäre:
USTAE:
(1) 1Unternehmer und juristische Personen schulden als Leistungsempfänger für bestimmte an sie im Inland ausgeführte steuerpflichtige Umsätze die Steuer. 2Dies gilt sowohl für im Inland ansässige als auch für im Ausland ansässige Leistungsempfänger. 3Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer.

3.
Zum Vorsteuerabzug ist keine Rechnung notwendig, somit ist es im Prinzip egal ob eine UStID auf der Rechnung aufgeführt ist oder nicht.

VG
Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ok, dann mal den großen Topf anschauen... unter der Annahme, dass der ausländische Leistungserbringer Unternehmer ist...

Punkt 1) benötigt der ausländische Unternehmer zwingend eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer?
ja, weil Artikel 214 (1) Buchst. e MwStSysRL, weil hier Dienstleistung im anderen Mitgliedsstaat gem Art.196 MwStSysRL in Deutschland umgesetzt über den §13b iVm 3a(2) UStG

Punkt 2) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die ausländische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 3 MwStSysRL

Punkt 3) Muss die Rechnung des ausländischen Unternehmer die deutsche Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (des Leistungsempfängers) beinhalten?
ja, weil Artikel 226 Nr. 4 MwStSysRL

Punkt 4) ergänzend zu Punkt 2+3 sei auch erwähnt ja Artikel 226 Nr. 11a MwStSysRL

Punkt 5) weitere Pflichten des ausländischen Unternehmers hinsichtlich zusammenfassender Meldung (analog DE) seien hier nicht weiter beleuchtet, weil für den deutschen Leistungsempfänger nicht von Bedeutung.


Die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSysRL) ist als Richtlinie der Europäischen Union durch die Mitgliedsländer in nationales Recht umzusetzen, dieses ist in Deutschland u.a. durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) erfolgt.

Nun zur Sicht des deutschen Leistungsempfängers...

Das deutsche Unternehmen ist Empfänger einer sonstigen Leistung gem. §3a(2) UStG, diese wird durch ein Unternehmen* erbracht, welches im übrigen Gemeinschaftsgebiet* ansässig* ist; somit auch §13b (1) UstG zutreffend erfüllt.

*dieses ist ggf widerlegbar zu prüfen**


Das deutsche Unternehmen schuldet somit die deutsche Umsatzsteuer.

Frage: Hat das deutsche Unternehmen eine Vorsteuerabzug?
Antwort: §15 (1) Nr. 4 UStG, Kraft Definition aus dem Text: [k]die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind[/k]

Frage: Ist es erforderlich, dass das deutsche Unternehmen eine Rechnung besitzt, die insbesondere den §14(4) UStG erfüllt.
Antwort: nein, weil ...
(1.) der §14 für die Vorsteuer (lex generalis) im §15 (1) Nr. 1 UStG aufgeführt wird, der hier aber nicht zur Anwendung kommt (siehe (2.))
(2.) nicht aber (lex specialis) im §15(1) Nr. 4 UStG
(3.) der §14 (7) UStG den ausländischen Unternehmer von den deutschen Vorschriften (unter den aufgeführten Bedingungen) entbindet.


** in Summe kommt es fiskalisch bei der Umsatzsteuer in Deutschland zu einem Nullsummenspiel, welches auch eingetreten wäre, wenn wie Macaslaut angeführt hat, es sich bei dem ausländischen Gegenpart um keinen Unternehmer handelt.

@sogehts
Für den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG ist der Besitz einer nach den §§ 14, 14a UStG  ausgestellten Rechnung weiterhin keine materiell-rechtliche Voraussetzung (Abschnitt 15.10 Abs. 1 UStAE; BMF Schreiben vom25.Oktober 2013 IV D 2 - S 7280/12/10002 -- 2013/0956687:  Änderungen der §§ 14, 14a UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (u.a. Einführung des §14(7)UStG)

Das der ausländische Unternehmer seine Rechnung möglicherweise anderslautend als nach MwStSysRL vorgesehen ausstellt ist hier (in Deutschland) nicht von Bedeutung.


Schlusswort
Das fehlen der USt-ID auf der Rechnung führt in DE zu keinem Problem; man könnte aber den Lieferanten auf den Art. 214, 226 MwStSysRL hinweisen, dass dieser sich mal bei seinem Steuerfachmenschen erkundigen sollte. Die Artikelnummern sind eu-weit einheitlich zu finden in der "Council Directive 2006/112/EC of 28 November 2006 on the common system of value added tax"

Gruß Bert
Hallo Bert,

wir haben ja zeitgleich geschreiben und auch wenn ich mich viel kürzer und einfacher gehalten habe, ist es schön das wir zum gleichen Ergebnis gekommen sind  :wink1:   :)

Damit können wir ja den Sachverhalt abhaken.

VG
Sroko
Bearbeitet: sroko - 11.01.2018 11:09:00
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ganz herzlichen Dank für ihre Meinungen. Ich freue mich dass Ich  mich die Frage hier zu stellen entschieden :)
Seiten: 1
Antworten

News


Was sich 2024 gesetzlich und steuerlich für Unternehmen ändert Was sich 2024 gesetzlich und steuerlich für Unternehmen ändert Zu Beginn eines neuen Jahres ändern sich häufig steuerliche und rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber auch Rechengrößen für die Sozialversicherungen. 2024 wird es besonders viele ......

Beitragspflicht für freiwillige Arbeitslosenversicherung endet mit dem Renteneintrittsalter Beitragspflicht für freiwillige Arbeitslosenversicherung endet mit dem Renteneintrittsalter Berufstätige können in Rente gehen, sobals sie die Regelaltersgrenze erreicht haben – aber sie müssen es nicht. Wenn Selbstständige länger berufstätig bleiben, endet zu diesem Zeitpunkt jedoch ihre Beitragspflicht......

Parkplatzmiete kann geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung mindern Parkplatzmiete kann geldwerten Vorteil für Dienstwagennutzung mindern Wenn Beschäftigten im Rahmen der Dienstwagennutzung Kosten entstehen, können diese den geldwerten Vorteil reduzieren. Zu diesem Ergebnis kam das Finanzgericht Köln in dem Fall eines Arbeitnehmers, der......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter Debitoren­buch­haltung / Kunden­buch­haltung (m/w/d) Die Stadtwerke Frankenthal bieten Ihnen 160 Jahre Erfahrung in der Energie­branche. Wir fordern und fördern Sie individuell im direkten Aus­tausch mit unseren enga­gierten Führungs­kräften sowie Mit­a......

Debitorenbuchhalter (m/w/d) in 50 % Teilzeit Wir bieten eine Menge – aber vor allem ein spannendes Beratungsumfeld rund um das Thema Transformation. Beratungsprojekte in den verschiedensten Größen und Ausprägungen – von der Agilen Transformation......

Bilanzbuchhalter (w/m/d) Wenn Sie – wie Stefanie Nägele – begeistert und motiviert an großen Aufgaben mitarbeiten wollen, dann sind Sie herzlich willkommen als Bilanzbuchhalter (w/m/d). Wir suchen Sie am Standort Stüh......

Buchhalter (m/w/d) Als eines der führenden Homecare-Unternehmen für Wundversorgung in Deutschland suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Buchhalter (m/w/d) für unser Team in 48308 Senden, Deutschland. Als......

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung und Budgetplanung / ‑überwachung Zur Verstärkung unseres Teams in der Abteilung IV „Marketing, Produkt- und Kundenmanagement Lotterien“ suchen wir für den Bereich “Marketing und Produktmanagement Lotterien“ zum nächstmöglichen Zeitpu......

Tax Compliance Manager (w/m/d) Bereich Finanzen / Steuern Die IKK classic ist die größte Innungskrankenkasse Deutschlands. Durch die enge Verbindung zum Handwerk ist das Anpacken Teil unserer DNA - wir reden nicht nur, wir machen. Die Gesundheit unserer Vers......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Senior Accountant
GOhiring ist die führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. GO... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter (m/w/d) in 50 % Teilzeit
Wir bieten eine Menge – aber vor allem ein spannendes Beratungsumfeld rund um das Thema Transformation. Beratungsprojekte in den verschiedensten Größen und Ausprägungen – von der Agilen Transformation über Reorganisationen bis hin zu Post Merger Integrations. Dabei geht es immer darum, mit unsere... Mehr Infos >>

Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
ICLEI - Local Governments for Sustainability - ist ein führendes internationales Netzwerk von über 1.200 Kommunen in 68 Ländern, die sich der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet haben. Das Netzwerk verfügt über weltweit 15 Niederlassungen, betreut seine Mitglieder bei der Entwicklung innovative... Mehr Infos >>

Referent* Konzernsteuern / Steuerreferent
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung
Wir sind die Mecklenburgische heute: Ein traditionsbewusstes Versicherungsunternehmen, das durch besonders engagierte Mitarbeiter (m/w/d) im Innen- und Außendienst bereits über 225 Jahre erfolgreich am Markt bestehen konnte. Für die Mecklenburgische von morgen suchen wir begeisterte Mensc... Mehr Infos >>

Lohn- und Gehaltsbuchhalter*in (d/w/m)
Jedes Kind hat das Recht auf eine Zukunft. In Deutschland und weltweit arbeiten wir als größte unabhängige Kinderrechtsorganisation mit aller Kraft dafür, dass Kinder gesund aufwachsen, lernen können und geschützt werden, auch in Krisenzeiten. In unseren Projekten beteiligen wir sie und setzen un... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d)
Zahlen sind deine Welt und du brennst für buchhalterische Themen? Dann bist du hier richtig. Dr. Ausbüttel ist ein stark wachsendes, zukunftsorientiertes Familienunternehmen aus der MedTech-Branche mit über 180 Mitarbeitern in Dortmund, dem Herzen Westfalens. Als Hersteller von Medizinprodu... Mehr Infos >>

Referent* Konzernrechnungswesen
Unsere Abteilungen Controlling, Treasury, Rechnungswesen und Steuern sind eng miteinander verzahnt. Wir steuern den nationalen und internationalen Zahlungsstrom, managen finanzwirtschaftliche Risiken und bilden Schnittstellen zu Banken und dem Kapitalmarkt. Dabei behalten wir unsere wirtschaftlic... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Controlling-System (Unternehmensplanung und Steuerung)

Mit dem RS-Controlling-System steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Es ermöglicht Ihnen Ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch Soll-/Ist-Vergleiche in den einzelnen Bereichen (G+V, Bilanz, Kapitalflussrechnung/Liquidität) können gezielt Abweichungen analysiert werden.
Mehr Informationen >>

Aktiendepot in Excel verwalten

Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Ihre Aktien in Excel verwalten und behalten den Überblick, über beispielsweise Geplante Aktienkäufe und –Verkäufe, Vorläufige und realisierte Rendite aus Kurs-Gewinnen/Verlusten und Dividenden. Das Tool verfügt über eine automatische Zusammenfassung der Aktientransaktionen nach Kalenderjahren inklusive Diagrammdarstellung.
Mehr Informationen >>

Vertriebsmanagement Paket mit 10 Excel Vorlagen

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Das Vertriebsmanagement-Paket enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Vertrieb bewährt haben. Unter anderem enthält dieses Tool Vorlagen zum Ampel Diagramm, Chart Monatsentwicklung und Konditionsmanagement Vertrieb. Ideal für Mitarbeiter aus dem Vertrieb wie Key Account, oder Sales Management! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>