Hallo zusammen,
habe zum erstem mal eine Rechnung von Reiseveranstalter zum verbuchen vorliegen und weiß nicht ob und in welche Höhe die Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ein Reiseveranstalter in D stellt die Firma in D für eine Hotelübernachtung in D einen Gesamtbetrag in Rechnung (ohne Angabe über MwSt.) mit dem Vermerk "Gemäß Paragraph 25 UStG Sonderregelung für Reisebüros wird die Margenbesteuerung durchgeführt".
Darf die Firma in D Vorsteuer aus dieser Rechnung abziehen? Wenn ja mit welchem Steuersatz.
Danke für eure Hilfe.
NN
habe zum erstem mal eine Rechnung von Reiseveranstalter zum verbuchen vorliegen und weiß nicht ob und in welche Höhe die Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ein Reiseveranstalter in D stellt die Firma in D für eine Hotelübernachtung in D einen Gesamtbetrag in Rechnung (ohne Angabe über MwSt.) mit dem Vermerk "Gemäß Paragraph 25 UStG Sonderregelung für Reisebüros wird die Margenbesteuerung durchgeführt".
Darf die Firma in D Vorsteuer aus dieser Rechnung abziehen? Wenn ja mit welchem Steuersatz.
Danke für eure Hilfe.
NN