Liebe Forengemeinde,
ich hoffe jemand kann mir bei folgender Frage weiterhelfen:
eine OHG wird im Jahr 2018 gegründet und es fallen die üblichen Gründungskosten und Einrichtungskosten an.
Die zukünftigen Umsätze werden sich aus umsatzsteuerfreien Vermittlungsprovisionen und umsatzsteuerpflichtiger Courtage zusammensetzten.
Die Kleinunternehmerregelung soll nicht in Anspruch genommen werden, sondern von Anfang an Regelbesteuerung.
Da noch nicht klar ist, in welchem genauen Verhältnis die Umsätze anfallen werden, stellt sich die Frage wie wird mit der Vorsteuer aus dem Jahr 2018 verfahren?
Vielen lieben Dank im voraus!
ich hoffe jemand kann mir bei folgender Frage weiterhelfen:
eine OHG wird im Jahr 2018 gegründet und es fallen die üblichen Gründungskosten und Einrichtungskosten an.
Die zukünftigen Umsätze werden sich aus umsatzsteuerfreien Vermittlungsprovisionen und umsatzsteuerpflichtiger Courtage zusammensetzten.
Die Kleinunternehmerregelung soll nicht in Anspruch genommen werden, sondern von Anfang an Regelbesteuerung.
Da noch nicht klar ist, in welchem genauen Verhältnis die Umsätze anfallen werden, stellt sich die Frage wie wird mit der Vorsteuer aus dem Jahr 2018 verfahren?
Vielen lieben Dank im voraus!