US VA Berichtigungen

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US VA Berichtigungen
Guten Morgen!

für welche Fälle ist die Berichtigung der UST VA zulässig?
Theoretisch kann sich doch der Unternehmer mit einer Berichtigten Anmeldung etwas Zahlungsfrist herraus holen oder?

Beispiel:

Am 29.6 wird eine VA abgeschickt.. 4 Geldeingänge sind vorhanden, also 4 Umsätze die berücksichtigt werden müssten. Nun sind aber nur 3 Geldeingänge erfasst und der vierte wird in der VA nicht berücksichtigt. Nach einigen Wochen berichtigen wir die Anmeldung und berücksichtigen den vierten Umsatz. Ist das nun zulässig? Oder fragt das FA nach einem Grund?
Eine Ist-Besteuerung ist gewählt.


bin für ein paar Hinweise dankbar:)

LG Ben
Hallo Ben,

die Lösung Deiner Frage, ob eine bewusst falsche Voranmeldung zulässig ist, ist in § 370 AO niedergeschrieben; hier etwas verkürzt wiedergegeben:

Wer dem Finanzamt gegenüber bewusst unrichtige Angaben macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Nicht nur der Volksmund nennt das dann auch Steuerhinterziehung.

Wurde die VA allerdings unbewusst falsch abgegeben, musst Du die VA berichtigen (§ 153 AO). Zu einer Berichtigung bist Du immer dann verpflichtet, wenn Du nachträglich (d.h. nach Abgabe) erkennst, dass die Erklärung falsch ist.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 21.06.2011 19:11:45
Hallo Gustav,

vielleicht habe ich den Sachverhalt etwas falsch dargestellt. Es ging nicht darum, bewußt falsche angaben zu machen oder gar Steuern zu hinterziehen :green:  

Ich wollte einfach wissen, ob das FA im Falle einer Berichtigung der Voranmeldung nachfragt, wieso man eine Voranmeldung falsch abgegeben hat. Mann kann ja eine VA auch nach Monaten berichtigen, tauchen dann keine Fragen auf? Muss man dann genau darlegen, wieso es dazu kam?

Gruß
Ben
Hallo Ben,

wenn sich die Korrektur in einem zeitnahen Bereich aufhält, sagen wir bis zu 4 Monate und der korrigierte Betrag sich nicht gravierend von der ersten Meldung abweicht, dann hält das Finanzamt die Füße still.

Ich hatte einen Fall, wo ich nach 8 Monaten eine Korrektur gleich für 6 Monate machen musste. In diesem Fall hat das Amt telefonisch nachgefragt, was denn der Grund sei. Ich habe denen das anhand der Belege erklärt und der Fall war damit abgeschlossen.

Gruß

Reinhard
Und ich dachte, Du würdest Dir einen kleinen Zahlungsaufschub gönnen wollen...

Ich denke mal, dass das FA kaum nachfragen wird, wenn Du Deine Zahllast erhöhst (danach hört sich Dein Sachverhalt an). Würdest Du dagegen eine Erstattung haben wollen, wäre die Wahrscheinlichkeit einer Rückfrage schon höher, wobei es auf die Höhe ankäme. Aber auch dann hätetst Du nichts zu befürchten, wenn Du alles schlüssig darlegen kannst.

Im Übrigen wäre eine berichtigte Erklärung im Zweifel ja auch gleichzeitig eine Selbstanzeige, so dass Du auch bei einer Erhöhung der Zahllast wohl keine weiteren Konsequenzen zu befürchten hättest.

Ergo: Erstmal berichtigte Erklärung abgeben und zurücklehnen. Und natürlich rechtzeitig die Kohle überweisen...  :D

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 23.06.2011 10:09:57
Hallo Gustav,

dem kann ich nur zustimmen  :)

Gruß

Reinhard
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