Hallo,
ich habe einen Vertrag vorliegen bei dem vereinbart wurde, dass uns spätestens in 5 Jahren ein Mindestbetrag bezahlt werden muss.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Betrag jetzt schon einbuchen muss und wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält?
Normalerweise würde ich eine Forderung ausweisen und USt abführen...
Aber ist das so richtig?
Grüße
AV
ich habe einen Vertrag vorliegen bei dem vereinbart wurde, dass uns spätestens in 5 Jahren ein Mindestbetrag bezahlt werden muss.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Betrag jetzt schon einbuchen muss und wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält?
Normalerweise würde ich eine Forderung ausweisen und USt abführen...
Aber ist das so richtig?
Grüße
AV