Ein Einzelunternehmer hat an unterschiedlichen Orten insgesamt zwei Betriebsstätten (BS A und BS B), welche unabhängig voneinander ihre Geschäfte betreiben. Die gemeinsame UStVA erfolgt (da gemäß USt-Recht nur ein Unternehmen) durch die BS A. Es kommt zu einer Erstattung von USt durch das FA da BS B (Betrag x) einen Vorsteuerüberhang hat. Diese Erstattung (Betrag x) durch das FA erfolgt auf das Bankkonto der BS A. Nunmehr soll die BS A der BS B die der BS B zuzuordnende Erstattung (Betrag x) ausbezahlen, da BS B die entsprechende Liquidität benötigt und sich die Erstattung bei der BS B in der (getrennt zu erstellenden) EÜR ergebnisverbessernd auswirken soll .
Wie muss dieser Vorgang bei der BS A und bei der Betriebsstätte B gebucht werden?
Meine Überlegung wäre sonstiger betrieblicher Aufwand bei der BS A und sonstiger betrieblicher Ertrag bei der BS B. Jedoch bin ich mir dabei höchst unsicher.
Wie muss dieser Vorgang bei der BS A und bei der Betriebsstätte B gebucht werden?
Meine Überlegung wäre sonstiger betrieblicher Aufwand bei der BS A und sonstiger betrieblicher Ertrag bei der BS B. Jedoch bin ich mir dabei höchst unsicher.