Hallo,ich bin als Berater tätig und somit jede Woche im Projekt unterwegs. Mein Wohnsitz ist gleichzeitig Dienstsitz. Mein Arbeitgeber zahlt mir die Reisekosten (Zugfahrt, Projektwohnung, VMA). Nun bin ich bez. der Steuererklärung etwas unsicher, was ich ansetzen kann. Da die VMA versteuert wird, trage ich die unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" ein und erhalte somit eine Rückzahlung, da dieser Betrag höher ist als der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Punkt "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" (Punkt 20.). Das passt soweit auch alles.Nun habe ich gehört, dass ich die Entfernungspauschale ebenfalls nutzen kann, indem ich die wöchentlichen Fahrten (0,30 € * km * Anzahl Fahrten) angebe und die vom Arbeitgeber bezahlten Zugtickets gegenrechne. Dafür gibt es unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" aber nun einmal den Punkt "Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" und einmal den Punkt "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" (wo auch die VMA eingetragen ist).Wo trage ich denn den Betrag nun am sinnvollsten ein? Oder kann ich die Fahrtkosten vielleicht gar nicht geltend machen?Ich bin für jeden Hinweis dankbar,Max