Hallo,
ich brauche dringend Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
Es besteht ein Übernahmeangebot zum Erwerb der eigenen Firma. Darf der daraus entstehende GFW in die eigene Bilanz aufgenommen werden oder besteht Bilanzierungsverbot im Handelsrecht sowie im Steuerrecht?
Ich denke das Bilanzierungsverbot besteht, bin mir aber nicht sicher!
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Die Ahnungslose!
ich brauche dringend Hilfe!
Folgender Sachverhalt:
Es besteht ein Übernahmeangebot zum Erwerb der eigenen Firma. Darf der daraus entstehende GFW in die eigene Bilanz aufgenommen werden oder besteht Bilanzierungsverbot im Handelsrecht sowie im Steuerrecht?
Ich denke das Bilanzierungsverbot besteht, bin mir aber nicht sicher!
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Die Ahnungslose!
Bearbeitet:
Ahnungslose - 26.07.2017 11:17:30