Die XY GmbH, ein Musikverlag aus Berlin, hat im Jahr 2015die Rechte zur Vervielfältigung aller Veröffentlichungen, sowie von unveröffentlichtem Material, der Band „ZZZ“ für insgesamt 50 Mio. EUR erworben. Die Kaufentscheidung des Managements ist damit begründet, dass die berühmte Band aus den 60er Jahren ein großes Revival erlebt. Die XY GmbH möchte die Fans durch sogenannte „Special Editions“ mit unveröffentlichten Songs zum Kauf anregen.
Können die Rechte zur Vervielfältigung des veröffentlichten und unveröffentlichten Materials von „ZZZ“ bei der XY GmbH nach handelsrechtlichen GoB als Vermögensgegenstand aktiviert werden?
Können die Rechte zur Vervielfältigung des veröffentlichten und unveröffentlichten Materials von „ZZZ“ bei der XY GmbH nach handelsrechtlichen GoB als Vermögensgegenstand aktiviert werden?