Abschreibung Gebrauchtwagen - Firmengrünung Freiberuf

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Abschreibung Gebrauchtwagen - Firmengrünung Freiberuf, Hohes Einkommen durch Abfindung in 2019 und Firmengründung - Investion in KFZ soll Steuerlast senken
Person A)
- Einkünfte 2019: 100.000,-€ aus Nichtselbständige Arbeit Brutto 20.000,-€ bis 06/19 und Abfindung 80.000,-€ (Rente, KV etc. aus der Arbeits soll vernachlässigt werden)
- Gründung Unternehmen (Freiberuf - Ingenieurbüro) 01.09.2019
- Keine Einnahmen des Unternehmers in 2019 erwartet
- Kauf eines Firmenwagens (hier gebrauchtes Wohnmobil) zum Preis von 20.000,-€ vom Vater am 1.11.2019
- Soll in das Betriebsvermögen übergehen
- Im ersten Jahr (2019) soll das Fahrzeug noch nicht genutzt werden. Maximal eine Strecke zu einem Kunden. Ansonsten wird das Fahrzeug untergestellt und soll erst in 2020 genutzt werden.
- Kaufpreis von Privat 22.000,-€
- Nachweis, keine private Nutzung durch Dokumentation km Stand bei Kauf, das Fahrzeug wird nur zu einem Termin ca. 50km bewegt und dann abstellt, bestenfalls auch abgemeldet

Das Fahrzeug:
- Wohnmobil, Baujahr 2011
- Wert laut Internet Portalen: ca. 20.000 – 25.000,-€

Steuerthemen:
Abschreibung bei Neuwagen [AfA KFZ] = 6 Jahre
Abschreibung Gebrauchtwagen = (AfA KFZ) – Alter Gebrauchtwagen = 6 Jahre – 8 Jahre

Das heißt der Kaufpreis kann 2019 komplett von den Einnahmen des Unternehmers abgezogen werden.
100.000,-€ - 22.000,-€ = 78.000,-€

Steuer Person A 2019
Steuersatz 40%
+ 100.000 Einkünfte aus Nicht Selbständigkeit
- 22.000 EÜR aus Freiberuf
--------------
78.000,-€ zu versteuerndes Einkommen 2019 mit 40%
=31.200,-€

Im Vergleich dazu ohne die Anschaffung wären 100.000 zu versteuern.
= 40.000,-€  (Differenz = +8.800,-€ für Person A)
1) Abschreibung so korrekt?
2) Muss das Fahrzeug angemeldet sein oder kann es nach dem einen Termin abgemeldet werden bis zum Verkauf?

Abwicklung Verkauf des Wohnmobil in 2020
- Verkauf Privat an den Vater des Unternehmers
- Verkaufspreis 21.000,-€
Steuer 2020
Da voll abgeschrieben ist der Buchwert = Null bzw. 1,-€
Das heißt der Verkauf führt zu keinem Erlös und somit zu keinen Einnahmen.

Bitter gerne Rückmeldung, ob ich irgendwas total Falsch einschätze oder was ggf. noch beachtet werden muss?
Ziel für A soll sein, möglichst die Steuerlast 2019 zu senken mit Investionen, die später wieder aufgelöst werden können, ohne erneut 2019 aufzumachen.

Viele Grüße
Y.
Zitat
Yoda schreibt:
Steuerthemen:Abschreibung bei Neuwagen [AfA KFZ] = 6 JahreAbschreibung Gebrauchtwagen = (AfA KFZ) – Alter Gebrauchtwagen = 6 Jahre – 8 Jahre

Hab schon gesehen, laut AfA Tabelle ist die Nutzungsdauer für Wohnmobile 8Jahr. Sollte aber nichts an dem Konstrukt ansich ändern.
Hallo,

aus meiner Sicht ein eher preoblematischer Fall, der im nachhinein aus meiner Erfahrung heraus definitiv einen harten Kampf mit dem FA eintreten lassen wird.

Weitehin sehe ich hier den Anscheinsbeweis für einen Gestaltungsmissbrauch.

Grund:
Das Fahrzeug (Wohnmobile werden vom FA höchst kritisch gesehen) wird sichtlich ohne Bwtriebsnotwendigkeit angeschafft. Denn es wird im Anschaffungsjahr nicht benötigt und später nur für eine sogenannte "Alibifahrt". Da wird Freude aufkommen.

Weiterhin werden alle gebrauchten Fahrzeuge mindestens für 2 Jahr (und monatlich bewertet) abgeschrieben. Falls die Anschaffung in 09/2019 erfolgte, dann ist für 2019 ein AfA-Betrag i.H.v. 4/24 der AHK möglich. für 2020 dann 12/24 und 2021 dann 8/24 der AHK.

Falls die betriebliche Nutzung >90% NACHGEWIESEN wird, dann können zusätzlich 20% Sonder-AfA geltend gemacht werden.

Da ich jedoch bezweifele, das überhaupt irgendetwas vom FA anerkannt wird, wird das nicht nur eine Null-Nummer, sondern kann erhebliche Probleme bedeuten. Weiterhin ist es mMn ein Gestaltungsmissbrauch, da die Anschaffung nur zu steuerlichen Zwecken vorgeschoben wird ohne das eine betriebliche Notwendigkeit vorhanden ist.

Lass es lieber!

Grüße
SuperTuxer
Hallo SuperTuxer,
danke für die Hinweise. Bin da wohl doch etwas zu euphorisch dran am Thema.

Also die betriebliche Notwendigkeit ist gegeben, die Anfahrten und Übernachtungen in einem bei Kundentermin wahrzunehmen. Die kurzen strecken vor Ort werden dann per Fahrrad zurückgelegt. So der aktuelle Plan. Als Ingenieur der Firmen berät, muss auch die Kunden besuchen fahren. Irgendwie muss er ja dahin kommen. Und sein bisheriges privates Fahrzeug möchte er dafür nicht nutzen, bzw. ist es nicht sicher, dass es immer verfügbar ist.
Die Anschaffung jetzt schon durchzuführen, hätte den Grund, dass zum einen die Preise Saisonal geringer einzuschätzen sind und ja, es würde insgesamt die den Unternehmer steuerlich besser stellen. Die steuerliche Optimierung sollte dem Unternehmer oder auch der Privatperson doch nicht angelastet werden.

Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es um die Bewertung der betrieblichen Notwendigkeit, aus aktueller Lage. Das diese ordentlich begründbar ist.
Was in einem Jahr ist und die Notwendigkeit sich ändert, ist schwer vorhersehbar. Vielleicht stellt sich das Verfahren mit WoMo als unpraktisch heraus, dann wird es wieder abgestoßen, bevor es sich kaputt steht.

Wenn es kein Wohnmobil sein soll, wie würde es mit einem entsprechenden Oldtimer ausschauen. Sind zwar ggf. nicht so günstig, dafür Wertstabil. Erfüllt die Funktion, dass der Unternehmer von A nach B kommt und das Fahrzeug nach der Nutzung (insofern Unfallfrei etc.) nicht an Wert verloren hat.

Zu den 20%Sonder-AfA, könnte da auch noch ein Investitionsabzugsbetrag hinzu genommen werden?

Danke und beste Grüße
Y.
Hallo,

bitte das folgende nicht falsch verstehen: An dieser Stelle kann und darf keine steuerliche Beratung durchgeführt werden.

Zu derf Frag bzgl. IAB:
Natürlich kann immer ein IAB (Investitionsabzugsbetrag) gebilder werden, wenn die rechtlichen Faktoren dafür vorliegen. Es sind auch keine Beschreibungen bzgl. des geplanten anzuschaffenden Wirtschaftsgutes mehr notwendig. Der IAB darf grundsätzlich für alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden. Auch für gebrauchte und auch für GWG's.

Es sind allein die Höchstgrenzen und Voraussetzungen zu beachten. Auch muss natürlich bei Anschaffung alles korrekt berücksichtigt werden.
Jedoch MUSS der IAB in einem der Vorjahres-Erklärungen geltend gemacht werden. Da hier jedoch vermutlich eine Neugründung vorliegt, wäre "das so nicht" möglich (bitte den Steuerberater hierzu ansprechen).

Zum  Rest:
Es ist unerheblich, ob etwas Wertstabil bleibt: Der Fokus auf Wertstabilität untermauert aus meiner Sicht sogar die Vermutung, das man eigentlich eine steuerlich geförderte Vermögensanlage durchführen möchte. Bei allen genannten Punkten sehe ich immer noch keine Betriebsnotwendigkeit. Würde ich das Unternehmen prüfen, hätte man mit solch einer Konstellation eher schlechte Karten. Die Begründung würde mir sogar eher in die Hände spielen.

1. Warum MUSS es ein Wohnmobil sein?
2. Warum MUSS es ein Oldtimnr sein?
3. Warum kann KEIN Hotelzimmer etc. genutzt werden?
4. Warum ist die KURZE Strecke nicht als täglicher Arbeitsweg nutzbar?
5. Welche Unternehmensform liegt überhaupt zugrunde?
6. Ist die Person angestellt oder selbstständig oder gar Freiberufler?

Die betriebliche Erfordernis geht vielmehr daraus hervor, das andere Lösungen entweder nicht möglich sind oder wirtschaftlich gravierend Nachteilig sind. Zumindest sollte sowas im Vordergrund stehen und mit einer schlüssigen Argumentationskette versehen sein. Z.B. wäre ein Wohnmobil für einen schwerbehinderten Menschen mit schlechter Mobilität sicherlich problemlos zu argumentieren, da hierdurch ggf. solche Tätigkeiten erst möglich werden könnten.

So würde ich das gesamte einschätzen. Allerdings empfehle ich hierzu im speziellen Fall, eine "verbindliche Auskunft" vom FA einzuholen, was man vor hat und wie das FA das bewerten würde. Das FA ist zwingend an solche Auskünfte gebunden und dürfen im konkreten Fall nicht mehr anders entscheiden.

Grüsse
Hi,
Ah ok, so langsam verstehe ich die Systematik etwas besser.
Ja ich verstehe auch, dass dies hier keine Steuerberatung ist. Mir geht es um das Verständnis, mit dem ich an eine Konzeption gehen kann. Ich mag das immer gern an praktischen Beispielen.
Wusste ich gar nicht, dass das FA hier zur Auskunft verpflichtet(?) ist. Gibt es dabei etwas zu beachten oder kann man einfach seine geplantes Vorgehen zur Prüfung übergeben?
Zitat
supertuxer schreibt:
eine steuerlich geförderte Vermögensanlage durchführen möchte.
- Ok, daran hatte ich so gar nicht gedacht, dass diese Auswirkung bestehen kann

Wohnmobil und Oldtimer fallen somit erst mal raus. Begründung wird tatsächlich Schwierig und eher an den „Haaren herbei gezogen“. Als weiteren Hintergrund, der mir nicht unwichtig scheint.
Sagen wir mal, der Unternehmer lebt in KEINER Großstadt, sondern auf dem platten Land, der nächste Bahnhof ist 3km weg, die Züge fahren nur alle 2Stunden (Nachts gar nicht). Die Kunden sitzen eher in den Großstädten oder mind. 100km weit weg. Zugfahrten würden enormen Zeitaufwand bedeuten und zum Bahnhof muss man auch noch kommen. Wie gesagt, plattes Land. Da fährt kein Bus und Taxi ist auch teuer, wenn es überhaupt eins gibt. Auch keine Mietwagen. Entweder hat man ein Fahrzeug oder man hat Problem schnell mal von A nach B zu kommen.
1. Warum MUSS es ein Wohnmobil sein
Fällt mir keine gute Antwort ein, außer dass Übernachtungen gespart werden können, ein mobiles Büro ist quasi immer mit dabei. Kleiner Vorteil gegenüber Konkurrenten, die teure Hotels nehmen und in Rechnung stellen (angenommen PKW Kaufpreis und WoMo Kaufpreis sind ähnlich, was wiederrum unrealistisch wäre).

2. Warum MUSS es ein Oldtimnr sein?
Fällt mir keine gute Antwort ein, noch schwieriger, als WoMo

3. Warum kann KEIN Hotelzimmer etc. genutzt werden?
Fällt mir keine gute Antwort ein, außer nicht nötig, weil das WoMo ja eh da ist. Büro ist immer im WoMo vorhanden

4. Warum ist die KURZE Strecke nicht als täglicher Arbeitsweg nutzbar?
Freiberufler fährt zu unterschiedlichen Kunden (60km und weiter einfacher Weg), da gibt es gesehen, keinen tgl. Arbeitsweg. Das Fahrrad würde in Großstädten für die letzte Meile genutzt.

5. Welche Unternehmensform liegt überhaupt zugrunde?
Freiberufler

6. Ist die Person angestellt oder selbstständig oder gar Freiberufler?
Freiberufler
D.h. aber, dass eine Anschaffung eines PKW oder MiniVan so maximal Größe T4 oder Renault Traffic erst mal akzeptable erscheint.
Preise der Anschaffungen bei privatem Verkäufer sollten sich den aktuellen Marktpreisen (z.B. Mobile-de) entsprechen und keine Mondpreise sein.

Gruß :-)
Hallo,

es ist natürlich möglich ein WoMo als betriebliches Fahrzeug anerkannt zu bekommen. Es ist nur nicht einfach, denn es wird primär immer der private Nutzen oder das Interesse (mit)unterstellt. Wenn alles schlüssig ist, dann geht das auch durch. Allerdings muss es wirklich sauber sein.

Als Freiberufler ist es sicherlich noch schwerer, da es hier keine wirkliche Trennung zwischen Betrieb-/Privat gibt und somit immer irgendwie fließend ist.
Bei einer UG (Unternehmergesellschaft) kann ich es mir einfacher vorstellen, da dortige Fahrzeuge immer 100% betrieblich sind. Die mögliche private Nutzung muss entweder mittels 1% versteuert werden, oder sollte vertraglich ausgeschlossen werden. Ein Fahrtenbuch empfehle ich niemandem mehr, da dieses zu oft vom FA abgelehnt wird (aber möglich ist es natürlich).

Laut einem Leiturteil des BFH und des BGH können auch Gesellschafter eine abhängige Beschäftigung mit dem eigenem Unternehmen eingehen und gelten daher dann als Arbeitnehmer (nur keine beherschenden Gesellschafter >=50% Anteil, die als Geschäftsführer angestellt sind) und kommen daher in den Genuss wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Allerdings müssen sämtliche Handlungsweisen immer einem Drittvergleich standhalten.

Vielleicht kann ja mal in diese Richtung überlegt werden:
- UG --> Gründung durch Freiberufler (somit beherschender GGF)
- Gesellschafter ist Geschäftsführer mit GF-Dienstvertrag (mit 10h pro Woche und daher MiniJob mit 10€ pro Stunde vergütet)
- Die Gesellschaft geht Verträge mit den Kunden ein und tritt ähnlich wie Personalvermittler auf
- Der Gesellschafter geht für jeden einzelnen Auftrag einen neuen Vertrag als eingekaufter Fachmann und Realisierer ein und stellt dann mittels Leistungsschein seine Leistungen ordungsgemäß seiner eigenen UG in Rechnung (natürlich muss das Selbstkontrahierungsverbot aufgehoben worden sein, da sonst illegal)
- Die UG stellt die Leistungen gemäß Vertrag dem Endkunden in Rechnung
- Der Endkunhde zahlt die Rechnung der UG
- Die UG zahlt an den Freiberufler eine normale Eingangsrechnung

In diesem Fall kann der GF einen Dienstwagen von der UG als 1% Geldwerten Vorteil bekommen etc., das könnte auch ein WoMo sein (wenn die UG dann massiv an Hotelkosten, Reisekosten etc. spart).

Das FA ist immer dann zur Auskunft verpflichtet, wenn eine "Verbindliche Auskunft" eingeholt wird. Da das teilweise ein kompliziertes Feld ist, bitte ich hiermit, sich erst im Grunde mittels "Google" etwas Wissen anzulesen. Danach können Zielgerichtete Fragen sicherlich besser Beantwortet werden. Eine verbindliche Auskunft kostet aber Geld!

Es wird immer vieles geben, was der Laie nicht kennt und zum ersten Mal hört und/oder nicht versteht. Daher ist aus meiner Sicht ein steuerlicher Berater zumindest in der Anfangszeit absolut notwendig. Denn zwischen Knast und Yacht liegt manchmal nur ein einziger Schritt.

Grüße
Habe das auch schon in der Praxis erlebt.

Ein WoMo wurde bei der Betriebsprüfung nicht anerkannt.

Es gab sogar für den Nutzer in dieser Zeit keine Übernachtungs-Rechnungen von Hotel etc.

Trotzdem wurde das WoMo nicht anerkannt als Betriebsausgabe und flog raus.

Aus der einen Sicht der Unternehmers denkt man warum?
Würde ich auf der anderen Seite sein der Betriebsprüfers würde ich sowas auch nicht als
Betriebsausgabe akzeptieren. Wo ist hier die Grenze?
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investier......

Specialist Taxation (m/w/d) Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungs......

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>