ich habe mal eine Frage zu Minijobbern. Wir hatten eine Steuerprüfung und unser Prüfer bemängelt, dass die 400,00 Euro Kräfte alle über die Grenze von 400 liegen, weil er die Einmalzahlungen von dem zusätzlichen Urlaubsgeld zusammenrechnet und auf die Beschäftigungsmonate teilt.
Beispiel:
Wenn ein Mitarbeiter von Jannuar bis Juni 400 Euro bekommt und im Juli 350 Lohn + 50 Euro zusätzliches Urlaubsgeld, teilt der Prüfer die 50,00 Euro durch 7 Beschäftigungsmonate (Januar bis Juli), also 7,14 Euro und nimmt den Betrag und setzt diesen auf die 400,00 Euro und kommt somit auf monatlich 407,14 Euro . Jetzt wäre der Mitarbeiter Steuer- und Sozialversicherungspflichtig und die ganzen Aushilfen kaputt.
Bei der Sozialversicherung ist es doch anders die nehmen die vollen Beschäftigungsmonate zB. 12 Monate und teilen den Verdienst dadurch, wenn mann nicht über 4800,00 im Jahr ist, ist das in Ordnung auch wenn Einmalzahlungen enthalten sind.
Ist das so richtig? Hat jemand Ahnung davon und kann mir weiterhelfen?
Danke