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Kinderbett, welches Anfang 2015 für eine Ferienwohnung erworben und vom ehemaligen Steuerberater aus irgendeinem Grund nicht abgeschrieben wurde. Nun will das Finanzamt wissen, weshalb keine Abschreibung vorgenommen worden ist, was der Ferienwohnungseigentümer natürlich nicht beantworten kann. |
Wie teuer war das Bett überhaupt?
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1. Frage: Kann der Eigentümer jetzt oder vielleicht sogar rückwirkend das Bett für den Eigenbedarf von sich selbst erwerben? Wie muss man das dokumentieren / welche Nachweise erbringen? |
Im nächsten offenen Abschluss (vermutlich der für 2016 oder ist der schon fertig?) kann die Entnahme erfolgen.
Du musst dann einen Eigenbeleg schreiben und den Kaufpreis auf das richtige Konto überweisen.
Die "Mitteilung der Entnahme" erfolgt über das Anlagenverzeichnis, sofern das Bett
überhaupt so teuer war, dass es da reinkommt (netto über 410 EUR).
Wenn das zb nur 250 EUR netto gekostet hat, dann ist es ein GWG und wird gleich
komplett abgeschrieben.
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2. Frage: Wenn der ehemalige Steuerberater bei der Beantworten der Fragen des FA nicht helfen will, weil er sein Mandat niedergelegt hat, obwohl er sich in jenem Jahr mit den Steurn und Buchhaltung beschäftige, kann man ihn laut Gesetz dazu zwingen? |
Nein, aber der ehemalige Stb muss alle Unterlagen herausgeben, damit der neue Stb sich ein Bild machen kann.
Wenn ein Stb sein Mandat niederlegt, dann hat er Gründe dafür.
Manche legen ein Mandat nieder, weil der Mandant
- zb versucht hat, Steuern zu hinterziehen
- oder nicht mitgearbeitet hat und die Unterlagen ein
riesiges Durcheinander waren, dessen Sortierung ewig
gedauert hätte
- oder der Mandant sich im Ton vergriffen hat
- oder ... irgendwas anderes.
Kann auch sein, dass der Stb einen einfach nicht mochte
und das deshalb wieder abgegeben hat.