ich prüfe zur Zeit an meinem Arbeitsplatz Kreditoreneingangsrechnungen, d.h. ich soll Steuerschlüssel dafür vergeben. Nun habe ich z.B. Rechnungen bei denen Lieferungen aus dem Drittland nach Deutschland (wo mein Unternehmen sitzt) stattfinden.
Ich vergeben hier in SAP den Steuerschlüssel V0.
Eine ebenfalls zuständige Mitarbeiterin sagte mir, dass es sich bei diesen Lieferungen um steuerfreie Lieferungen (laut §6 USTG) handeln würde. Das verstehe ich allerdings nicht, denn es findet doch keine Ausfuhrlieferung statt, d.h. der Gegenstand wird nicht in das Drittland eingeführt, sondern kommt ja aus dem Drittland. Insofern kann doch §6(1)Nr.1 USTG nicht erfüllt sein?
Ich würde diese Lieferung folgendermaßen bewerten (falls "unverzollt und unversteuert", was wohl immer der Fall ist laut der Mitarbeiterin): laut §3(6) USTG ist der Ort der Lieferung nicht im Inland, d.h. diese Lieferung ist nicht steuerbar und kann somit auch nicht steuerfrei sein.
Der Abnehmer muss allerdings EUST zahlen und darf sich diese als VST abziehen.
Ich habe allerdings auch noch das hier gefunden:
Hier wird der Rechungsbetrag als "steuerfreie Einfuhr" gebucht. Ist also die Einfuhr doch steuerfrei? Ich bin nun etwas durcheinander.
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen!