Wie ist eine solche Abrechnung umsatzsteuerlich zu behandeln?
Benötigt die Abrechnung einen Hinweis darauf, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer berechnet wurde?
Welcher Hinweis ist ggf. erforderlich?
Fakt 1:
Es wurden einzelne Abrechnungen ohne MwSt erstellt mit Hinweis auf die so genannte Kleinunternehmerschaft (§19 Abs.1 UStG)
Fakt 2:
Die Beratungstätigkeit im Ausland hat sich verlängert, so daß der zulässige Höchstbetrag überschritten wurde
Fakt 3:
Das zuständige inländische FA hat aufgefordert, die MwSt komplett nachzuberechnen
Fakt 4:
Das wurde erledigt, in dem jedem Kunden eine Abrechnung unter Aufzählung aller einelnen Abrechnungen erstellt wurde. (Titel: NACHBERECHNUNG MwSt zu Honorarforderungen)
Frage: War diese Information des FA zur Nachberechnung richtig? Wenn nein, wie wäre die "richtige" Verfahrensweise?