Obwohl bislang kein endgültiger Gesetzesentwurf vorliegt und somit vieles noch unklar ist, macht man sich viel Gedanken, für welche Leistungen und Zeiträume der neue Umsatzsteuersatz greift.
Wie ist es bei Dauerleistungen, konkret bei der Rechnungen für den Wartungsverträgen, die für das ganze Jahr erstellt werden?
Müssen solche Rechnungen in zwei Rechnungen mit 19 % bzw. 16 % ausgestellt werden, wenn die Rechnungen in Juni/Juli für das ganze Jahr ausgestellt werden?
Danke und Gruß
NN