Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Lieferung / Rechnung. Das ist die Ausgangslage:

Unternehmen A aus Belgien bestellt bei Unternehmen B in Deutschland. B liefert die Produkte zu Unternehmen A nach Belgien.  B stellt die Rechnung auf Unternehmen C aus Deutschland aus.

Muss in diesem Fall deutsche Umsatzsteuer an das Unternehmen C berechnet werden?
Hallo Dahuwi,

nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".

Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.

Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.

Grüße
Momo

Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 10:03:43 (Stopp habe Unternehmen C nicht gesehen!)
Hallo allerseits,

mein erster Lösungsvorschlag vorbehaltlich einer Konkretisierung des Sachverhalts:

auf der Ebene A ---> B handelt es sich um einen innergemeinschaftliche Erwerb durch A. Lieferung durch B in D steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG. Kein USt-Ausweis in der Rechnung. Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers ist nicht notwendig (§ 14a Abs. 3 UStG), schadet aber auch nicht. Angabe zur Steuerfreiheit muss enthalten sein.

Unklar bleibt, was C mit der Sache zu tun hat. (Nur Rechnungsempfänger?, Liefert A die Ware an C?) Ob an C eine gesonderte Rechnung zu stellen ist und wie diese auszusehen hat, kann man letztendlich erst sagen, wenn Dahuwi den Sachverhalt konkretisiert hat.


Gruß
Gustav
Zitat
Momo schreibt:
Hallo Dahuwi,



nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".



Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.



Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.



Grüße

Momo



Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.

Noch mal allgemein:

Unternehmen A aus Belgien bestellt die Ware und bekommt diese geliefert. Unternehmen B stellt hierfür keine Rechnung  an Unternehmen A aus. Bei Unternehmen C handelt es sich um die deutsche Niederlassung von Unternehmen A.  Unternehmen C aus Deutschland soll die Ware aber berechnet bekommen.
Hallo,

da Unternehmen C  (deutsche Firma) Firma die Rechnung bekommt. Firma C eine andere  Umsatzsteueridentnr. hat wie Firma A
Rechnungsadresse Deutschland ist muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Meines wissens nach kann keine Deutsche Firma an eine Deutsche Firma Umsatztsteuerfrei liefern. Die Firma A ist zwar Leistungsempfänger aber kein Leistungserbringer. Frag mich eh warum die  Deutsche Firma C die Rechnung bezahlen soll. Oder wollen die 1% Umsatzsteuer sparen in dem die das nicht mit einander verrechnen.

Gruß

Eve
Hi alle zusammen,

@Dahuwi,: also dass du an Unternehmen A lieferst ist bei der Rechnungsstellung nicht relevant (Lieferanschrift). Für die Rechnungsstellung wichtig ist, wer ist der Auftraggeber und Rechnungsempfäner.
Das ist in deinem Fall Unternehmen C. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Unternehmung, ergo musst du ganz normal 19% MwSt in Rechnung stellen.

Hoffe wir haben jetzt Licht in der Angelegenheit  :D



Grüße Momo
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 13:28:17
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.

Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.

Gruß
Gustav
Zitat
Gustav schreibt:
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.



Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.



Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.



Gruß

Gustav

Hi Gustav,

genau so habe ich mir das auch gedacht. Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Gruss,
Dahuwi
Guten Morgen,

oh  :o

Wir haben auch Kunden und Leistungsempfänger in unterschiedlichen Ländern. Bisher haben wir die Rechnungsstellung immer mit dem vom Auftraggeber erforderlichen länderspezifischen Regeln gemacht. Da wir oft auch direkt zum Endkunden liefern.

@Gustav : Ist dies grundsätzlich so, oder nur wenn es sich um eine Firma mit verschiedenen Ländersitzen handelt??? Denn wenn es so, wie ich dich oben verstehe, grundsätzlich so ist, wäre hier ja die gesamte Rechnungsstellung falsch!!!  :o

Grüße Momo
Hallo Momo,

grundsätzlich ist das immer so. Abweichungen können sich bei Reihengeschäften ergeben.

Dass der Warenweg über die Besteuerung entscheidet, ergibt sich klar aus dem Gesetz:

§ 6 Abs. 1 UStG (für Ausfuhren):

(1)  Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer (...)

§ 6a Abs. 1 UStG (für innergemeinschaftliche Lieferungen):

(1)  Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; (...)

Vom Rechnungsweg steht da nichts. Die kann sonstwo hingehen.

Gruß
Gustav
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Specialist Taxation (m/w/d) Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungs......

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Ihre Aufgaben: In Ihrer Rolle als Kreditorenbuchhalter*in kontieren Sie die Eingangsrechnungen und verbuchen bestellbezogene und nicht bestellbezogene Eingangsrechnungen in unserem elektronischen Workflow. Sie übernehmen Kontenklärungen mit Lieferant*innen und die allgemeine Kontenabstimmungen im... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d)
Als Qualitätsadresse unter den Kommunikationsagenturen und aufgrund unserer über 35-jährigen Expertise zieren viele große Namen die lange Liste unserer anspruchsvollen Kundenmandate. Die Qualität unserer Arbeit schlägt sich nicht nur in unseren Beratungsleistungen nieder, sondern auch in einer pr... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>