ich habe ein etwas für mich kompliziertes Problem.
Folgende Situation, ich bin freiberuflicher Grafiker und war am Anfang als Kleinunternehmer tätig, also habe keine 19% berechnet.
Ich habe 2018 die Einkommensteuererklärung für 2017 gemacht mit der Anlange für die Einnahmeüberschussrechnung wie sonst auch.
Ich kam auf etwa 20.000 Einnahmen, wobei davon knapp 7.000€ Ausgaben waren. Also hatte ich am Ende einen Gewinn von knapp 13.000€.
Im August 2018 kommt dann Post vom FA wo steht:
Änderung der Zahlungsweise
Sie haben bisher keine Umsatzsteuer angemeldet.
Ihre ggf auf das Jahr hochgerechnete Umsatzsteuer für 2018 beträgt mehr als 1.000€ aber weniger als 7.500€.
Sie sind daher gemäß Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen erstmals für das 4. Quartal 2018 vierteljährlich zu erstellen.
Ich habe quasi somit erst ab August 2018 angefangen 19% MwSt auf meine Rechnungen dazuzuberechnen.
Nun sitze ich vor der Umsatzsteuererklärung und weiß nicht genau wie ich mit den Monaten vor dem August umgehen soll, wo ich keine 19% berechnet habe.
Muss ich jetzt quasi die 19% von diesen Einnahmen selber bezahlen?
Also wenn mir ein Kunde z.b. 100€ gezahlt hat (ohne MwSt), muss ich dann quasi 19% MwSt davon nun selber aus eigener Tasche zahlen?
Bin da etwas überfordert und hoffe auf eine schnelle Hilfe.
Vielen lieben Dank.