wir haben Anfang 2020 an einen Kunden in Deutschland verkauft, die Lieferanschrift war Deutschland. Vor ein paar Wochen hat uns der Kunde gebeten, die Rechnung von damals zu korrigieren, die neue Rechnung soll an an eine Schwestergesellschaft der deutschen Firma in Ungarn ausgestellt werden (steuerfrei), es wurde uns vom Kunden der Verbringungsnachweis von Anfang 2020 übermittelt, die Ware wurde, kurz nachdem wir an die deutsche Lieferanschrift geliefert haben, vom Kunden nach Ungarn weiterbefördert. Der Kunde möchte natürlich die Mehrwertsteuer, die er damals überwiesen hat, von uns zurückerstattet bekommen. Meine Frage wäre: dürfen wir es machen nach so einer langen Zeit? Danke im Voraus.
Grüße,
Svenja