meine Frage wäre:
Bisher habe ich als Kleinunternehmer, in D ansässig Rechnungen als Kleinunternehmer geschrieben, befreit von der USt gemäß Kleinunternehmerregelung.
Nun bin ich im nicht europäischen Ausland (Drittland) wohnhaft.
Das Finanzamt fragt mich, ob ich am Firmensitz noch ansässig bin, wie die damalige Whg jetzt genutzt wird.
Wie ich erfahren habe, bin ich bereits seit 2017 in D abgemeldet, hatte aber bis heute weiterhin Rechnungen als Kleinunternehmer, ansässig in D, geschrieben.
Ich werde auch weiterhin Schreibarbeiten in Deutschland abliefern.
Wie muss ich nun meine Rechnung schreiben, bzw. was muss ich dem Finanzamt und meinem Auftraggeber/Arbeitgeber in D mitteilen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße, Christof