Senkung des Umsatzsteuersatzes ab 01.07.2020

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Senkung des Umsatzsteuersatzes ab 01.07.2020, Entstehung der Umsatzsteuer ab 01.07.2020
Hallo Gustav,

danke fürs Annehmen  :)

Der Zeitraum ist von 01.01.20 bis 31.12.20 und der Betrag Y wird einmalig für das gesamte Jahr in Rechnung gestellt.

Gruß
Gerne.

Es handelt sich um eine Dauerleistung, die jedoch nicht in Teilleistungen erbracht wird. Teilleistungen liegen nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. Die Wartungsleistung ist zwar wirtschaftlich sinnvoll teilbar (z.B. in monatlich erbrachte Einzelleistungen), das Entgelt wurde jedoch nicht monatlich gesondert, sondern in einer Summe für das ganze Jahr vereinbart. Deshalb liegen keine Teilleistungen im Sinne des UStG vor.

Die vom 1.1. bis zum 31.12.2020 erbrachte Leistung ist also eine einzige Dauerleistung. Die Umsatzsteuer für die gesamte Leistung entsteht mit Ausführung der Leistung, d.h. ihrer vollständigen Erbringung mit Ablauf des 31.12.2020 (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG; Abschnitt 13.1 Abs. 3 Satz 1 und 2 UStAE). Dieser Zeitpunkt ist für die Bestimmung des Steuersatzes maßgeblich. Da bei Ablauf des 31.12.2020 voraussichtlich ein allgemeiner Steuersatz von 16 % gelten wird, ist dieser auf die gesamte Leistung, nicht nur den im 2. Halbjahr erbrachten Anteil, anzuwenden.

Zu Rechnungslegung: Hier kommt es darauf an, ob die Rechnung schon im Juni oder erst im Juli erstellt wird. Ich gehe davon aus, dass das ausstehende Anwendungsschreiben des BMF eine Regelung enthalten wird, dass im Juni erstellte Rechnungen schon den Steuersatz 16 % enthalten dürfen, wenn absehbar ist, dass die Leistung im 2. Halbjahr erbracht wird. Zumindest war eine entsprechende Regelung in dem oben von mir erwähnten Schreiben vom 11.8.2006 zur Steuererhöhung 2007 enthalten. Wenn Du völlig auf Nummer sicher gehen willst, wartest Du mit der Rechnungslegung bis zum 1.7. Dann steht außer Frage, dass mit 16 % abgerechnet werden muss.
Hallo,

mal ein Vorschlag:

Wäre es nicht für alle Beteiligten einfacher und für den Konsum wahrscheinlich noch effektiver, wenn der Staat einfach Gutscheine ausgeben würde - wird wohl in Japan so gemacht. Der Bürger kann den Gutschein beliebig einsetzen und die Unternehmen können den Gegenwert einfach mit der USt-Zahllast verrechnen in der nächsten USt.-Voranmeldung. Dafür müsste nur ein zusätzliches Formularfeld geschaffen werden, in dem die Summe der eingelösten Gutscheine eingetragen wird - ähnlich angefallener Vorsteuer.

Das Unternehmen ist natürlich verpflichtet die Belege (eingelöste Gutscheine) entsprechend den Vorschriften aufzubewahren und ggf. bei einer Prüfung vorzulegen.

Die jetzt offenbar geplante Variante wie in 2006 den Steuersatz zu ändern, ist doch viel zu aufwändig. Das ist doch ein wahnsinnig hoher Aufwand für Unternehmen.

VG, CP1
Hallo in die Runde,

NN01, danke für die Frage und Gustav, danke für die präzise Erläuterung.

Gibt es einen Unterschied zu oben von Gustav aufgezeigter Vorgehensweise bei anderem Zeitraum, also bsp. vom 18.06.20 bis 17.06.21 oder vom 23.09.20 bis 22.09.21?
Gleichbleibend wird Betrag Y einmalig für das gesamte Jahr in Rechnung gestellt.

Danke sehr vom Newbie FindingNemo
Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die in diesem Zeitpunkt herrschenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind für die Umsatzbesteuerung maßgeblich. Dies umfasst auch den Steuersatz.

Zitat
FindingNemo schreibt:
Gibt es einen Unterschied zu oben von Gustav aufgezeigter Vorgehensweise bei anderem Zeitraum, also bsp. vom 18.06.20 bis 17.06.21 oder vom 23.09.20 bis 22.09.21?

Ergänzung: Ausgangssachverhalt ansonsten wie oben, d.h. keine Erbringung von Teilleistungen i.S.d. UStG. Da die Leistungen im Jahr 2021 beendet, also umsatzsteuerlich erbracht werden, wird in diesen Fällen - zumindest nach heutiger Prognose - Umsatzsteuer i.H.v. 19 % der BMG für die gesamte Leistung fällig. Ggf. mit einer Steuerbelastung von 16 % vereinnahmte Anzahlungen müssen auf 19 % hochgeschleust, d.h. mit 3 % nachversteuert werden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Hallo Gustav,

herzlichen Dank für die ausführliche und präzise Erläuterungen. Es hat mir viel geholfen.

Danke und Gruß  :)
NN
Zitat
Biene schreibt:
Na mal sehen was da noch vom FA kommt.  
Oder habt Ihr dazu schon genauere Infos?

Das BMF hat heute Morgen den Entwurf einer Verwaltungsanweisung veröffentlicht. Ist zwar noch nicht das endgültige Schreiben, aber eine erste Orientierung.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteu­er/2020-06-12-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020.html?cms_pk_kwd=13.06.2020_Befristete+Absenkung+des+allgemeinen+und+erm%C3%A4%C3%9­Figten+Umsatzsteuersatzes+zum+1+Juli+2020&cms_pk_campaign=Newsletter-13.06.2020
Hallo,

danke an Gustav für seine aktuellen Infos. Hier ist noch eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten aus dem Entwurf des BMF-Schreibens:

https://www.rechnungswesen-portal.de/News/Mehrwertsteuersenkung-Erste-Details-zur-Umsetzung.html

VG, Redaktion RWP
Zitat
gustav schreibt:
Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die in diesem Zeitpunkt herrschenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse sind für die Umsatzbesteuerung maßgeblich. Dies umfasst auch den Steuersatz.

Zitat
FindingNemo schreibt:
Gibt es einen Unterschied zu oben von Gustav aufgezeigter Vorgehensweise bei anderem Zeitraum, also bsp. vom 18.06.20 bis 17.06.21 oder vom 23.09.20 bis 22.09.21?
Ergänzung: Ausgangssachverhalt ansonsten wie oben, d.h. keine Erbringung von Teilleistungen i.S.d. UStG. Da die Leistungen im Jahr 2021 beendet, also umsatzsteuerlich erbracht werden, wird in diesen Fällen - zumindest nach heutiger Prognose - Umsatzsteuer i.H.v. 19 % der BMG für die gesamte Leistung fällig. Ggf. mit einer Steuerbelastung von 16 % vereinnahmte Anzahlungen müssen auf 19 % hochgeschleust, d.h. mit 3 % nachversteuert werden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Danke.

Müssen denn bereits bezahlte Leistungszeiträume, die vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 enden, jetzt korrigiert werden, ist das so?
Also:

Rechnung vom 01.07.2019, Leistungszeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2020 => Ust 19%
Rechnung vom 10.07.2019, Leistungszeitraum 10.07.2019 bis 09.07.2020 => Ust 16 %, eine Korrekturrechnung an den Kunden und Ust-Korrektur ist jetzt zu machen
Rechnung vom 02.01.2020, Leistungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 => Ust 16 %, eine Korrekturrechnung an den Kunden und Ust-Korrektur ist jetzt zu machen
Rechnung vom 10.07.2020, Leistungszeitraum 10.07.2020 bis 09.07.2021 => Ust 19%, obwohl im Moment der Rechnungslegung 16% gelten, weil bei vollständiger Leistungserbringung (Ende Leistungszeitraum) wieder 19% Ust gelten werden
Rechnung vom 01.07.2020, Leistungszeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020  => Ust 16%

Danke für die Mühe an alle Experten hier
vom Newbie FindingNemo
Korrekt. Nur eine Sache:

Zitat
FindingNemo schreibt:
Rechnung vom 10.07.2020, Leistungszeitraum 10.07.2020 bis 09.07.2021 => Ust 19%, obwohl im Moment der Rechnungslegung 16% gelten, weil bei vollständiger Leistungserbringung (Ende Leistungszeitraum) wieder 19% Ust gelten werden

Hier muss differenziert werden. Schreibt der Steuerpflichtige eine Anzahlungsrechnung, müsste er 16 % ausweisen, da eine im 2. Halbjahr geleistete Anzahlung diesem Steuersatz unterliegen wird. Schreibt der Steuerpflichtige hingegen eine sog. "Vorausrechnung", d.h. eine Rechnung für eine in der Zukunft zu erbringende Leistung, könnte er 19 % ausweisen, da dies der Steuersatz ist, der absehbar auf diese Leistung anwendbar sein wird. Allerdings muss eine Vorausrechnung z.B. durch Angabe des Leistungszeitpunkts entsprechend deutlich gekennzeichnet werden. Dies ist wichtig, um die Rechtsfolgen des § 14c UStG nicht eintreten zu lassen.
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Stellenanzeigen

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>